Hallo, ich habe am 01.07.2007 einen Vertrag unterschrieben und möchten diesen zum 31.03.2013 kündigen. In meinem Vertrag steht nachfolgendes im Absatz Kündigung und Vertragsende:
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Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden.
Verlängern sich die Kündigungsfristen für die Gesellschaft aufgrund gesetzlicher Vorschriften, so gelten die verlängerten Kündigungsfristen auch für den Beschäftigten.
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Kann mir da jemand helfen, wann ich kündigen muss.
Danke