Welche Kündigungsfrist gilt für den Untermieter

Hallo zusammen!
Folgender Fall.
Drei Personen bewohnen eine Wohnung. Ein Hauptmieter und zwei Untermieter. Zwischen Haupt- und Untermieter liegen keine familiären oder partnerschaftlichen Bindungen vor. Der unbefristete Mietvertrag ist mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist vereinbart worden (bei dem Vertrag handelt es sich um ein Standardformular).

Der Untermieter möchte das Mietverhältnis kündigen. Da im Mietvertrag drei Monate Kündigungsfrist vorgesehen ist, § 573c und § 549 (unter den ja das beschrieben Mietverhältnis zu fallen scheint) allerdings eine Kündigungsfrist vom „spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats“ aufweisen, ist nicht klar welche der beiden Kündigungsfristen zulässig ist. Gilt die in diesem Fall für den Mieter vorteilhafte von nicht-„drei Monate“ oder die im Mietvertrag festgeschriebene? Also: Drei Monate oder bis zum Ablauf dieses Monats (bei rechtzeitiger Kündigung)?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Absätze 3 und 4!

Gruß
smalbop