Welche kündigungsfrist habe ich ?

und zwar steht in meinen arbeitsvertrag folgendes was ich ehrlich gesagt nich ganz verstehe habe am 1.7.12 dort angefangen mit einen befristetet vertrag bis zum 31.12.12 der ist verlängert worden bist zum 1.7.13 und jetzt vorher schon wieder bis zum 31.12.13 meine frage ist jetzt im vertrag steht folgendes

„Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Während der Porbezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseitig mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Geht das Arbeitsverhältnis darüber hinaus stillschweigend in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über, bedarf es der einseitigen genehmigung der Geschäftsleitung (des unterzeichens bzw. seines Vertreters).
Geht das Porbeverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über, ist das Arbeitsverhältnis beiderseitig mit einer Frist von 4 Wochen (zum15. oder zum Monatsende) kündbar. Sollte eine fristlose Kündigung unwirksam sein, gilt diese (umgewandelt nach § 14 BGB) als fristgemäße Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Kündigung kann nur schriftlich ausgesprochen werde.“

habe nämlich die chance auf einen neuen job mehr verdienst etc. und möchte gern wissen welche kündigungsfrist ich jetzt habe da ich ja eigentlich in einen befristet verhältnis bin denke ich 14 tage aber is ja eigentlich keine probezeit also 4 wochen vllt kann mir jemand hier weiterhelfen

Hallo,
Setzen sie ein kündigungsschreiben auf mit der Kündigungsfristen von 14Tagen und vorsorglich Ltd Arbeitsvertrag mit 4 Wochen zum… Datum.
Der Arbeitgeber wird auf sie zu kommen. Rein theoretisch sehe ich hier 2 Wochen Kündigungsfrist da ein befristeter Vertrag wiederum verlängert wurde. Als Sicherheit würde ich die oben beschriebene Variante anbieten. Aber erst wenn sie einen neuen Vertrag unterschrieben haben.
MfG
I.wagner

4 Wochen Kündigungsfrist, da befristetes Arbeitsverhältnis.MfG Peter A. Hoppe

4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats (§ 622 Bürgerliches Gesetbuch). Wenn du aber die Kündigungsfrist nicht einhältst (um zB ein besseres Arbeitsverhältnis nicht zu verpassen), könnte dein jetziger Arbeitgeber allenfalls Schadenersatz geltend machen. Aber wie berechnen und beweisen? So könnte er dir wohl allenfalls eine Stellenanzeige in Rechnung stellen. Das soll aber keine Aufforderung sein zur Vertragsverletzung :wink:

Da sie länger als 1 Jahr und weniger als 2 Jahre im Betrieb sind beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende

Was steht in der Kündigungsklausel? HAst du in einem „befristeten Arbeitsvertrag“ keine Kündigungsklausel, kannst du ihn auch nicht vor Fristende kündigen. Allerdings kannst du dann um einen Aufhebungsvertrag bitten, denn Reisende soll man nicht aufhalten…was bringt deinem AG es, wenn er dich zwingt bis ende Dez. zubleiben, und du machst immer krank? Wenn du noch Fragen hast, meld dich einfach…

Greetz Nordi

Sie haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 1. oder 15. eines Monats.
Die Probezeit ist ja bekanntlich abgelaufen.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff

Hallo,
Ihr Arbeisvertrag ist bis zum 31.12.13 befristet, die angegebenen Kündigungsfristen betreffen nur einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ihr Arbeistvertrag endet mit dem Datum der Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Viele Grüße

Sie können zum 15. oder zum Monatsende mit einer Frist von vier Wochen künidgen.
Beispiel:
Sie wollen am 12.8. schnellstmöglich aus dem Arbeitsverhältnis raus. Sie müssen bis 15.9. arbeiten, da Sie vier Wochen einhalten müssen.
Sprechen Sie mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber, vielleicht stimmt er einer schnelleren Beendigung zu.
Gruß
Martin

Die KF ist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Die ersten 6 Monate sind ja vorbei. Da ist die KF kürzer, weil das Kündigungsschutzgesetz erst nach 6 Monaten gilt. Danach ist es unerheblich, ob das Arbeitsverhaltnis befristet oder unbefristet ist.

Hallo,
im Bürgerlichen Gesetzbuch § 622 und § 623 ist alles sauber geregelt.
Einfach und gut.
Herzlichen Gruß
Cress

Hallo,
einfach, vier Wochen, Probezeit rum.

Hallo,

laut BGB:

§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,

Mit freundlichen Grüßen

Guten Tag,

die Probezeit ist vorüber. Es gelten jetzt die 4 Wochen zum 15.oder letzten eines Monats.
Die Formulierungen, so wie Sie sie wiedergegeben haben, sind zwar widersprüchlich. Aber zu Ihren Gunsten, dh wenn Sie kündigen möchten, so auszulegen.

Schönen Tag noch

Die Frage ist schnell beantwortet. Die Kündigungszeit beträgt 4 Wochen, nach dem ihr Arbeitsvertrag unbefristet wurde.

Hallo,

dass lässt sich so nicht ganz einfach beantworten.

Normalerweise sind befristete Verträge nur vor Ablauf kündbar, wenn eine entsprechende Kündigungsklausel im Arbeitsvertrag hinterlegt ist. Sie zitieren aber eine Klausel, die sich auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bezieht. Das ist an und für sich ein Widerspruch!

Da offensichtlich von einer Kündigungsfrist gesprochen wird, würde ich die Formulierung zu Ihren Gunsten auslegen, auch wenn die Rede von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist, so dass ihnen aber auch dem Arbeitgeber die Möglichkeit zur Verfügung steht, dass Arbeitsverhältnis vor dem vereinbarten Ablauf zu beenden.

Hier müssten dann grundsätzlich die 4 Wochen zum 15. bzw. Ende eines Monats eingehalten werden.

Schönen Gruß

Holger

Hallo,

meines Erachtens ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor dem 31.12.2013 nicht möglich.

Eine Kündigungsfrist für eine befristete Beschäftigung ist hier nicht explizit benannt; in diesen Fällen sind befristete Verträge nicht kündbar.

Das sollte Sie aber nicht daran hindern, mit Ihrem Arbeitgeber darüber zu sprechen, ob nicht trotzdem eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich ist. Manchmal akzeptiert der Arbeitgeber die Kündigung trotzdem.

Viele Grüße
tinastar

Hallo,

Der Arbeiter oder Arbeitnehmer kann grundsätzlich mit einer Frist (Kündigungsfrist) von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Einzel- oder tarifvertragliche Regelungen gehen der gesetzlichen Regelung zur Kündigungsfrist vor.

Dies ist keine Beratung nur meine Meinung auf Ihre Frage.

TK

Nach den ersten 6 Monaten, gilt dann die mindestens 4 wöchige Kündigungsfrist. Eine völlig andere Sache, ist der Aufhebungsvertrag. Dort einigen sich beide Seiten, dass der Tag X, der letzte Arbeitstag ist. Das kann durchaus auch schon morgen sein.