Welche Kündigungsfrist hat ein Hausverwatlter?

In unserer letzten Eigentümerversammlung haben wir diverse Sanierugsarbeiten an unserer Wohnanlage beschlossen. Unser Hausverwalter, der auch Miteigentümer ist, hat sich über diverse Dinge geärgert und in der Sitzung erklärt, dass er seinen Hausverwalterjob hinwirft. Welche Fristen hat er da, oder geht das von jetzt auf nachher? Oder reicht sogar die Rückgabe der Verwaltervollmacht? Und wie verhält sich der Verwalterbeirat?

moin,moin,
heder Verwalter hat einen Verwaltervertrag. Dieser ist auch (zunächst) befristet. Verlängerungen erfolgen im 3-5 jährigem Abschnitt.
Daraus ergibt sich mE, daß auch ein Verwalter nicht ohne Weiteres aus dem Vertrag aussteigen kann. Tut es das dennoch, sind mE Kosten für eine neue Verwaltung
usw.vom alten zu tragen.Unabhängig von sonst. Regressansprüchen.
Wenn Sie ihn loswerden wollen, ist sofortige Annahme der Kündigung erforderlich.
mfG DR