Hallo zusammen!
Vorbemerkung
geb. März 1979
01.08.1997 Beginn Ausbildung 3 Jahre
01.07.2000 Beginn Vollzeitbeschäftigung
01.02.2001 Beginn Erziehungsurlaub 2 Jahre
01.03.2003 Beginn Teilzeitbeschäftigung
Alles im gleichen Betrieb. Jedoch wurde am 01.03.2003 ein ganz neuer Anstellungsvertrag abgeschlossen.
In dem Anstellungsvertrag vom 01.03.2003 heißt es:
„Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unterliegt den gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist nach längerer Beschäftigung gilt für beide Vertragsteile“
Der gleiche Text stand auch in dem Anstellungsvertrag vom 25.06.2000.
Nun die eigentliche Frage:
Welche Kündigungsfrist muss jetzt eingehalten werden, wenn der Arbeitnehmer in diesem Monat (März 2013) noch kündigen möchte?
Fall A: Kündigungsfrist 6 Monate zum 30.09., weil über 15 Jahre Betriebszugehörigkeit insgesamt
Fall B: Kündigungsfrist 4 Monate zum 31.07., weil Vertrag vom 01.03.2003 greift, dann 10 Jahre
Fall C: Kündigungsfrist 3 Monate zum 30.06., weil gem. § 622 Abs. 2 S. 2 BGB erst ab Vollendung des 25. Lebensjahres gerechnet wird, also 9 Jahre
Und: Steht der volle Jahresurlaub zu?
Ich danke für jede Antwort, die mich weiterbringt
LG Mel