Welche Kündigungsfrist ist richtig?

Hallo zusammen!

Vorbemerkung
geb. März 1979

01.08.1997 Beginn Ausbildung 3 Jahre
01.07.2000 Beginn Vollzeitbeschäftigung
01.02.2001 Beginn Erziehungsurlaub 2 Jahre
01.03.2003 Beginn Teilzeitbeschäftigung

Alles im gleichen Betrieb. Jedoch wurde am 01.03.2003 ein ganz neuer Anstellungsvertrag abgeschlossen.

In dem Anstellungsvertrag vom 01.03.2003 heißt es:

„Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unterliegt den gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist nach längerer Beschäftigung gilt für beide Vertragsteile“

Der gleiche Text stand auch in dem Anstellungsvertrag vom 25.06.2000.

Nun die eigentliche Frage:

Welche Kündigungsfrist muss jetzt eingehalten werden, wenn der Arbeitnehmer in diesem Monat (März 2013) noch kündigen möchte?

Fall A: Kündigungsfrist 6 Monate zum 30.09., weil über 15 Jahre Betriebszugehörigkeit insgesamt

Fall B: Kündigungsfrist 4 Monate zum 31.07., weil Vertrag vom 01.03.2003 greift, dann 10 Jahre

Fall C: Kündigungsfrist 3 Monate zum 30.06., weil gem. § 622 Abs. 2 S. 2 BGB erst ab Vollendung des 25. Lebensjahres gerechnet wird, also 9 Jahre

Und: Steht der volle Jahresurlaub zu?

Ich danke für jede Antwort, die mich weiterbringt :smile:

LG Mel

AM besten die Gewerkschaft oder einen Anwalt fragen - auch vlt. www.frag-einen-anwalt.de
VG

Das kann hier keine Rechtsberatung sein, dazu ist nur ein Rechtsanwalt berechtigt - und dieser müsste die Verträge einsehen, damit wirklich nichts übersehen wird.
Hier nur soviel: Entscheidend ist, wie lange das Beschäftigungsverhältnis ununterbrochen im gleichen Betrieb bestanden hat. Erziehungsurlaub war nur Urlaub, keine Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit. Die Regelung im BGB mit dem 25. Lebensjahr wird aufgrund eines Urteils des EUGH nicht mehr angewendet. Also zält die Gesamtdauer seit dem ersten Arbeitstag … also für mehr als 15 Jahre Beriebszugehöigkeit. Bei Ende der Betrisbzugehörigkeit im 2. Halbjahr besteht Anspruch auf vollen Jahresurlaub lt. BUrlG

sorry…
TIPP: www.frag-einen-anwalt.de
VG
Heinz
www.hs-baufinanzierung.de