Er befindet sich derzeit in ungekündigten Arbeitsverhältnis; Probezeit endet 01.06.13. Beginn des Arbeitsverhältnisses 01.01.13. Der Arbeitgeber schickt ihn seit Beginn des Arbeitsverhältnisses aufgrund Arbeitsmangel in den Urlaub. Aufgrund des bis jetzt genommenen „Zwangsurlaubes“ ist der Jahresurlaub schon fast aufgebraucht bzw. es haben sich eine Vielzahl von Minusstunden angehäuft. Er möchte sich aufgrund dieses Zustandes (beim Vorstellungsgespräch wurde nicht darauf hingewiesen, dass Arbeitsmangel in den Monaten Januar-April besteht)einen neuen Arbeitsplatz suchen.
Welche Kündigungsfristen muss er jetzt beachten bzw. wie werden die Minusstunden oder zuviel genommener Zwangsurlaub berechnet?
Bitten um rege Denkanstöße, Danke!
- kann der Arbeitgeber nicht einfach ohne Einverständnis des Arbeitnehmers in „Zwangsurlaub“ schicken. Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbietet und der Arbeitgeber das nicht nutzt, kommt er in Annahmeverzug. Das heißt, er muss den Arbeitnehmer bezahlen, obwohl dieser nicht arbeitet.
- Auch Minusstunden laufen nur auf, wenn es ein Arbeitszeitkonto gibt.
- Die Kündigungsfrist während der probezeit beeträgt 14 Tage.
- Würde ich mich vorher an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, damit keine Ansprüche verloren gehen.
Vielen Dank für die rasche Antwort, jetzt ergeben sich aber noch weitere Punkte:
- Arbeitszeitkonto gibt es, jedoch sind diese Minusstunden ja nur aufgelaufen, weil keine Arbeit da war und ein Arbeitnehmer ja selbstverständlich, wenn er seine Tätigkeit behalten will, das macht, was der AG verlangt; d.h. Zwangsurlaub unwillig, etc.
- wie werden diese Stunden/Urlaub denn verrechnet?
- Anwalt habe ich auch schon geraten, mag wohl besser sein
Besten Dank!
Im Grunde können durch Krankheit keine Minusstunden auflaufen. Denn ein Krankheitstag zählt mit den normalen Arbeitsstunden. Doch da kann wohl nur ein Anwalt helfen, denn hier handelt der Arbeitgeber offensichtlich gegen Recht und Gesetz und hofft, dass der Arbeitnehmer sich nicht wehrt.