Welche Kündigungsfrist laut Manteltarifvertrag?

Hallo,

ich hab am 15.01.10 ein neues Beschäftigungsverhältnis als Koch angefangen. Der Arbeitsvertag wurde lt. Manteltarifvertag der Gastronomie abgeschlossen, zusätzlich hat mein Chef eine Zusatzvereinbarung über eine Vertragsstrafe von zwei Bruttomonatslöhnen angesetzt. Leider etnspricht der Job nicht meinen Vorstellungen und mit meinem neuen Chef komm ich auch gar nicht klar. Ich hätte einen neuen Job in Aussicht, jetzt stellt sich mir die Frage wie lange die Kündigungfrist während der Probezeit ist, da mein zukünftiger Betrieb möchte, dass ich so schnell wie möglich dort anfange.
Vielen Dank im vorraus.

Chrischi

Hallo Chrischi,

während der Probezeit kannst Du jederzeit kündigen, es gibt keine Fristen. Prüfe aber Deinen Vertrag genau, der evt. Besonderheiten bezgl. Der kündigungsfrist während der Probezeit enthält. Ich habe nicht verständen was die Vertragsstrafenklausel bedeutet. Du schreibst nicht, für welches Vergehen bzw. wann diese zum Einsatz kommt?
Gruss
Bettina

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Hallo Guten Tag, eigentlich müsste im Arbeitsvertrag auch die Kündigungsfrist während der Probezeit niedergeschreiben sein. Gesetzlich Während gilt für beide Parteien während der Probezeit die kürzere gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonates.Die Kündigung kann dabei auch noch am letzten Tag der vereinbarten Probezeit erklärt werden.
Viele Grüße

Hallo Chrischi,

ich müsste schon wissen, in welchem Bundesland Du tätig bist, um den passenden Manteltarifvertrag heraus suchen zu können.

Gruß
Andrea

Hallo Andrea,

ich bin in Baden- Württemberg.

Danke für deine Bemühungen.

Gruss

Christoph

Hallo Chrischi,

ich müsste den Manteltarifvertrag kennen, um Dir eine richtige Auskunft zu geben. Normalerweise ist in der
Probezeit 1 Monat Kündigungsfrist.
Gruß Bernward