Hallo an alle,
ich arbeite seit neun Jahren bei meinem derz. Arbeitgeber/ Kleinbetrieb und erwäge im Laufe des Frühjahrs zu kündigen. Einen Vertrag auf Zeit gab es nur am Anfang, nach seinem Ablauf arbeitete ich ohne weiter. Der Chef machte keine Anstalten etwas neues aufzusetzen. Man riet mir damals, es am besten so zu lassen, denn ein Vertrag enthalte dann doch nur Fussangeln für mich.
Grundlage meiner Beschäftigung ist also nur, dass mein Chef Arbeit anbietet und ich sie annehme.
Welche Frist muss ich nun nach 9 J.einhalten, und wo steht das festgeschrieben/welches Gesetz?
Danke für Euer Lesen, und wenn jemand in dieser Sache Bescheid weiss und mir mit Informationen hilft.
Mathias
Hi!
Einen Vertrag auf Zeit gab es nur am Anfang, nach seinem
Ablauf arbeitete ich ohne weiter. Der Chef machte keine
Anstalten etwas neues aufzusetzen. Man riet mir damals, es am
besten so zu lassen, denn ein Vertrag enthalte dann doch nur
Fussangeln für mich.
Es gab einen befristeten Vertrag, der dann aber nahtlos in einen unbefristeten übergang, ohne dass ein neuer Vertrag aufgesetzt wurde?
Dann wäre es gut zu wissen, was in diesem Vertrag zum Thema Kündigungsfrist geregelt war.
Welche Frist muss ich nun nach 9 J.einhalten, und wo steht das
festgeschrieben/welches Gesetz?
Wenn absolut nichts anderes vereinbart ist, und auch kein Tarifvertrag greift, dann gilt:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Zu finden ist das im § 622 BGB (Abs. 1).
Wenn Dein Chef mit dem Gegen"argument" des Abs. 2 kommt, mache ihn einfach darauf aufmerksam, dass dieser nur für den Arbeitgeber gilt (so steht es dort nämlich, wird nur gerne mal überlesen!).
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
LG
Guido