…bei einem vor 17 Jahren mündlich abgeschlossenen Mietvertrag für Vermieter/Mieter?
…bei einem vor 17 Jahren mündlich abgeschlossenen
Mietvertrag für Vermieter/Mieter?
wenn man schon nicht in der lage ist, google zu benutzen, sollte man wenigsten schreiben, was gegenstand des mietvertrags gewesen ist…
bei einem vor 17 Jahren abgeschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung für V/M ?
Hallo!
Dazu müsste man den exakten Wortlaut des Mietvertrags zu den Kündigungsfristen kennen.
Es sind zwei Fälle denkbar:
Asymetrische Kündigsfrist nach neuem Recht,also Vermieter 9 Monate,Mieter 3 Monate.
Oder nach altem Recht(Frage der Formulierung!) beide 12 Monate !
MfG
duck313
Hallo!
Dazu müsste man den exakten Wortlaut des Mietvertrags zu den
Kündigungsfristen kennen.
wer kennt bei einem mündlichen mietvertrag, der vor 17 jahren abgeschlossen wurde, den wortlaut der vereinbarung ? da beide parteien offenbar blutige anfänger in mietangelegenheiten sind, ist höchst wahrscheinlich art. 229 § 3 Abs.10 EGBGB nicht anwendbar.
es bleibt dann bei der von dir beschriebenen 12 monatigen kündigungsfrist gem. § 565 abs.2 bgb a.F.