Welche Kündigungsfrist bei Mietvertrag gilt?

Hallo,

ein Mieter hat einen Mietvertrag am 01.11.2009 geschlossen. Irgendwann zieht dann seine Freundin ein, spaeter heiraten sie. Nun will die Ehefrau mit in den Mietvertrag. Daraufhin wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, der als Mietbeginn den 01.05.2015 ausweist. Welche Kündigungsfrist ist bei Kündigung des Mietvertrages einzuhalten? 3 Monate oder laenger?

Hallo!

Im Normalfall gilt die tatsächliche Mietdauer (also ab Einzugsdatum) und nicht das Vertragsdatum eines späteren neuen Mietvertrages.

Das gilt aber nur für Vermieterkündigung, der Mieter kann nach neuem Recht immer mit 3 Monaten Frist kündigen.
In diesem Fall sollte also eine mind. 9 monatige oder sogar eine 12 monatige Frist (Altrecht/Altverträge) gelten.

Ausnahme:
In einer Individualvereinbarung könnte neues Recht für beide Vertragspartner vereinbart worden sein. Das wäre dann gültig.

Aber nicht in Formularverträgen (Vordrucke usw).

MfG
duck313