Welche KV für die Kinder?

Hallo und Guten Morgen,

ich bin in der GKV versichert, mein Mann privat.

Nun erwarten wir Nachwuchs. Ist dieser automatisch bei mir kostenfrei mitversichert oder muss ich meine Babys privat bei der PKV meines Mannes mitversichern??

Ich hatte immer angenommen das Kinder automatisch immer über die Mutter mitversichert wären. Nun habe ich aber gehört das die Kinder beim „Ernährer“, meint bei demjenigem der mehr verdient, versichert werden müssen.

Wer weiß was?
Vielen Dank
Grüße, Cora

Hallo,
wenn der Ehemann und Vater der Kinder in der PKV versichert ist und sein
Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegt, dann haben die Kinder keinen Anspruch auf die kostenfreie
Mitversicherung bei der Mutter in der GKV - sie müssen dann entweder
in der GKV freiwillig oder komplett in der PKV versichert werden.
Liegt das Einkommen der Mutter aber über dem Einkommen des Vaters
besteht auch weiterhin der Anspruch auf die Familienversicherung
in der GKV.
Wichtig : Vater und Mutter müssen verheiratet sein, und zwar miteinander,
andernfalls zählt nur die Mutter bei der Beurteilung der Familienversicherung in der GKV.
Gruß
Czauderna

Hallo,

vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Damit hast Du mir schon mal sehr geholfen.

Grüße, Cora

Korrektur
Hallo Günter

Hallo,
wenn der Ehemann und Vater der Kinder in der PKV versichert
ist und sein
Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze in der
Krankenversicherung liegt,

Nicht Beitragsbemessungsgrenze, die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist hier maßgeblich, sorry!

Gruß
CM

Die BBG in der GKV ist nunmal die JAEG.
Gruß
Günther

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Gruß
CM

Die BBG in der GKV ist nunmal die JAEG.
Gruß
Günther

Die Bemessungsgrenze beträgt 2008 43.200 €

Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 2008 48.150 €

Für mich sind das zwei unterschiedliche Sachen!

Die BBG in der GKV ist nunmal die JAEG.

Die BBG der KV lag 2007 bei 42750 €, die Pflichtversicherungsgrenze (und die hat CM gemeint) bei 47700 €. 2008er Zahlen hab ich grad nicht zur Hand.

Nominal sind das selbstredend zwei paar Stiefel. Was ich meinte , war:
Es ist doch üblicher Sprachgebrauch, dass man von der Beitragsbemessungsgrenze in der KV spricht - so wie das der Kollege
Günter Czauderna getan hat. Dass das Ding gleichzeitig auch noch
mit dem Wortungetüm JAEG belegt ist, trägt nicht zum allgemeinen Verständnis bei. Der Begriff BBG in der KV trägt aber schon nach
außen, was den Leuten in Ansätzen von der Gesetzlichen Rentenversicherung her bekannt ist: Der Umstand nämlich, dass ab
einer bestimmten Obergrenze, der Beitrag gedeckelt wird.
Kurz und knapp: Alle haben Recht. Wir geben uns einen Eierkuchen aus
und freuen uns, dass es so schöne Sachen gibt.
Gruß
Günther

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So leicht kommst Du mir diesmal nicht weg :wink:

In der GRV sind JAEG und BBG identisch, in der KV + PV nicht. Das Gesetz spricht auch eindeutig von JAEG!

Sorry, mir war mal danach !

Hallo,
bei uns gilt jedenfalls maximal die halbe BBG, in der KV.
Ich weiss, dass es Kassen gibt, die bis zu 100% der BBG. nehmen.
Gruß
Czauderna

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