nehmen wir an Frau A. ist in der gesetztlichen KV und Herr A. privat vollversichert (über Beitragsbemessungsgrenze). Im Januar ist der geplante Geburtstermin des Kindes. Muss das Kind automaisch über Herrn A. versichert werden oder kann das Kind auch in die Versicherung der Frau mit aufgenommen werden?
Hallo, von Ausnahmen abgesehen, der Besserverdienende! In diesem Falle (wahrscheinlich) muss das Kind in die PKV oder freiwillig (mit Beiträgen) in die GKV! Achten sie bitte auf die 2-Monatsfrist ab Tage der Geburt (Kontrahierungszwang-PKV)!
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sobald das privat versicherte Elternteil über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, muss das Kind selbst versichert werden, da es keinen familienversicherungsanspruch in der GKV hat. Ob privat oder gesetzlich, kann man sich aussuchen. Wichtig bei der gesetzlichen ist, dass man sie innerhalb von drei monaten nach Geburt beantragt.
Gruß
Leo
Ob privat oder gesetzlich, kann man sich
aussuchen.
OK ich habe es (fast) verstanden. Danke!
Als Fazit: Das Kind muss also in diesem Fall extra versichert werden, da Herr A. privat versichert ist und mehr verdient als Frau A.
Warum sollte er das Kind gesetztlich versichern? Wenn sowieso ein extra Beitrag gezahlt werden muss, dann nimmt man doch die Versicherung mit der besseren Leistung (=privat). Oder sehe ich da etwas falsch.
Hi, die Möglichkeiten haben ja nichts damit zu tun, was besser ist.
Ich persönlich würde in diesem Fall mein Kind natürlich PKV-versichern.
Der Beitrag ist in etwa gleich und ich wüßte auch desweiteren nicht, was dagegen sprechen soll! Achte auf die 2-Monatsfrist(Kontrahierungszwang)!
Gruß cooler
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Ich persönlich würde in diesem Fall mein Kind natürlich
PKV-versichern.
Der Beitrag ist in etwa gleich und ich wüßte auch desweiteren
nicht, was dagegen sprechen soll! Achte auf die
2-Monatsfrist(Kontrahierungszwang)!
Gruß cooler
OK Danke cooler. Ich sehe es genauso wollte nur sicher gehen. Warum sollte jemand sein Kind gesetztlich versichern, wenn er für den gleichen Betrag eine private Vollversicherung bekommt.