Welche KV nach Studium im Ausland/PKV?

Hallo,

ich wüsste gerne, ob ich nach meinem Studium in die GKV wechseln kann. Der aktuelle Stand ist, dass ich für meinen Bachelor PKV-versichert war und für meinen Master in die Schweiz gehe; dort muss ich in die schweizerische Pflichtversicherung. Doch wie sieht es aus, wenn ich nach meinem Studium nach Deutschland zurückkomme und nicht gleich im allerersten Monat einen sozialversicherungspflichtigen Job habe? Kann ich einfach in die GKV gehen? Hintergrund ist, dass ich sonst überlegen würde, eine Anwartschaft bei der PKV weiterlaufen zu lassen, allerdings ist die mit 80 Euro/Monat ganz schön teuer.

Hallo, zunächst einmal möchte ich bezweifeln, dass man als Student in die Schweizerische Pflichtversicherung muss. Für zeitlich begrenzte Ausbildungen gibt es eine der ganz wenigen Befreiungsmöglichkeiten.

Aber zurück zur Frage:

Mit der Schweizer GKV als Vorversicherung (Minimum: 12 Monate)muss jede deutsche GKV den Zuzügler ohne Rücksicht auf seinen Status aufnehmen. Eine Anwartschaft in der PKV macht nicht viel Sinn, weil auch vermutlich noch keine nennenswerte Alterungsrückstellung vorhanden ist, die es zu erhalten gilt.

Guten Tag,
waren Sie in der Vergangenheit bereits einmal gesetzlich in Deutschland krankenversichert oder immer privat?
Danke.
Gruß
Harald Wesely

Hallo,

nach der Rückkehr nach Deutschland müssen Sie sich wieder in der PKV versichern, wenn Sie keine SV-pflichtige Beschäftigung aufnehmen.

Eine Anwartschaftsversicherung ist zu empfehlen. Lassen Sie sich bitte alternativ den Beitrag für die kleine Anwartschaft berechnen.

Da Sie als Student ohnehin keine Alterungsrückstellungen gebildet haben, die übertragen werden müssten sollte die kleine Anwartschaft ausreichen.

Hallo Aline,

in die deutsche GKV kommst Du dann, wenn Du einen Angestelltenvertrag in Deutschland hast und unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienst.

Anwartschaft ist teuer.

Aber erkundige Dich bitte auch bei einem Experten im Bereich SGB V

so long
pe sturm

Guten Tag AlineB,
Leider habe ich in meinem Kundenkreis noch keinen praktischen Fall gehabt, so dass ich hier auf Erfahrungswerte zurückgreifen könnte.

Nach meinem Wissenstand ist der Eintritt in die GKV nicht möglich. Insofern ist die Anwartschaft für Fortsetzung der PKV nach Rückkehr bis zum „Berufsbeginn“ empfohlen.

Die Anwartschaft ist mit 80 Euro in der Tat ganz schön teuer. Es kann hier unter den Versicherungen aber auch deutliche Preisunterschiede geben…

Hoffe, geholfen zu haben.
Liebe Grüße von Hans-Günter

Wenn du nach dem Studium nicht direkt eine Anstellung findest, musst du dich arbeitslos melden. Da du noch keine Beiträge entrichtet hast, wäre das AlG 2 also Hartz IV. Dann bist du automatisch pflichtversichert.
Wenn du keine gravierende Krankheit hast, kannst du auf den Beitrag für die Anwartschaftsversicherung verzichten. Bei Wiederaufleben dieses versicherungsschutzes wirst du sowieso mit dem dann gültigen Eintrittsalter berechnet. Du hättest also lediglich den Vorteil, dass du nicht abgelehnt werden könntest. Daher die Frage nach bestehenden Krankheiten.

Hans

Da ich für das Studium meinen ständigen Wohnsitz in die Schweiz verlegen muss (mit Einwohnermeldeamt etc. geklärt), unterliege ich der dortigen Pflicht und kann mit den Leistungen einer deutschen KV nicht freigestellt werden (mit Versicherung, Makler etc. geklärt).

Danke für die konkrete Antwort mit Bezug auf die Schweizer GKV, da weiß ich ja, wo ich am besten mal bei einer deutschen GKV nachhake. Mein Makler hat ja leider wenig Interesse daran, mich umfassend aufzuklären.

also ohne job und ohne arbeitslosmeldung musst du in die private zurück, kannst dich bei der gesetzlichen dann erst mit anstellung versichern

Danke für die vielen hilfreichen Antworten!
Hans und Anna, das heißt, wenn ich mich dann im Zweifelsfall für den Übergang einen Monat arbeitslos melden würde, wäre das Problem gelöst?
Vorerkrankungen habe ich keine relevanten (eine ganz kleine, für die die PKV gleich einen Risikoaufschlag von 50 Euro kassiert), aber eigentlich bin ich mir auch sehr sicher, dass ich gar nicht wieder in die PKV zurück möchte (auf Dauer lieber GKV und Zusatzversicherungen).

Ja, der Makler hat natürlich an der GKV kein großes Interesse.

Es kann auch durchaus sein, dass auch die deutsche GKV nicht sofort Bescheid weiß. Es ist aber definitiv so.

Viel Glück

Barmer

ja genau.
einen risikoaufschlag gibt es in der gesetzlichen zum glück nicht!

falls du unterlagen haben willst von der KKH-Allianz, schick mir deine adresse und telefonnummer

Hallo AlineB

warst Du schon mal gesetzlich krankenversichert? Und wie lange gehst Du in die Schweiz und bist dann dort versichert?

So wie es jetzt aussieht, hast Du keine Möglichkeit direkt in GKV zu gehen, nach Deinem Auslandsaufenthalt.

80 Euro ist schon viel Geld und dann ist die Frage was Du denkst wie lange Du brauchst ein sv-pflichtigen Job zu finden? Wie viel Monate es dauert und Du die 80 Euro zahlst? Du mußt es Dir mal für Dich überschlagen und rechnen.

Alles Gute.

Ich muss vorweg sagen, dass ich mir nicht ganz sicher bin.

In Dtl. gibt es ja ein so genannte Versicherungspflicht. Das heißt, dass du nach der Rückkehr aus der Schweiz def. versichert werden MUSST.

Ich weiß nicht, ob du Anspruch auf eine Pflichtversicherung in der GKV hast … das müsstest du (vorher) mal noch in einer Fachabteilung erfragen…

Insofern wäre eine Anwartschaftsversicherung eigentlich nichtig bzw. sinnlos, weil du dich ja danach versichern MUSST - das heißt, du MUSSt ja von einer Versicherung aufgenommen werden; sollte die GKV das nicht dürfen, muss die PKV ein Basistarif anbieten.

Allerdings ist es natürlich für die Pflegeversicherung nicht schlecht, wenn man da auch weiterhin einzahlt. das wäre für eine Anwartschaft sinnvoll.

kannst du eine Anwartschaftversicherung bei der GKV abschließen? das würde ich erfragen. Dann würde ich das bei der GKV bevorzugen und dort abschließen, das ist sehr günstig! Auf keinen Fall 80 eur!

Sorry, dass ich nicht richtig helfen konnte. Am besten bei einer Krankenkasse anrufen und nachfragen. :smile:

Hallo Aline,

80 Euro für ne Anwartschaft ist zu teuer.
1: Wie lange würde die Anwartschaft dauern?
2. würde die AOK die Versicherung in der Schweiz als gesetzliche Vorversicherung anerkennen?
3 ist ein Tarifwechsel möglich um den Anwartschaftsbeitrag zu senken.
Gruß

Hallo,

relativ einfach:
du musst in dem Land wo du deinen Wohnsitz hat versichert sein. -Schweiz -o.k. PKV
du kommst zurück und hast entweder keinen Job oder verdienst unterhalb der BBG, bist du pflichtig.
Sei es über den neuen Arbeitgeber, AA oder ARGE.
ich hoffe geholfen zu haben, obwohl ich mit der konstelation nichts anfangen kann.
Gruß

Hallo, leider kann ich Dir die Frage nicht beantworten. Ich würde in eine GST von z.B. der AOK gehen (gibt es ja fast überall) und dort den Fall vor Ort klären.

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.