Ich habe bei einem händler in deutschland italienische fliesen gekauft und diese bei einer badsanierung einbauen lassen. Nach etwa einem jahr traten an den fliesen verfärbungen auf, deren ursache unbekannt ist. Es könnte ein mangel an der fliese sein, aber auch ein falscher kleber oder ein wasserschaden im bereich der dusche.
Problematisch ist, dass die fliesen sich im duschbereich befinden und ein austausch sehr aufwendig würde (ausbau der duschwanne, etc.).
Der fliesenhändler ist wenig kooperativ, und meinte, es reiche aus, wenn er ein paar neue fliesen liefert.
Wer muss für die kosten aufkommen, die durch den umbau der dusche entstehen?
Vielen dank im voraus.
JAB
Hallo,
Ich habe bei einem händler in deutschland italienische fliesen
gekauft und diese bei einer badsanierung einbauen lassen. Nach
etwa einem jahr traten an den fliesen verfärbungen auf, deren
ursache unbekannt ist. Es könnte ein mangel an der fliese
sein, aber auch ein falscher kleber oder ein wasserschaden im
bereich der dusche.
das wäre natürlich wichtig für die Frage, ob überhaupt ein Anspruch auf Gewährleistung besteht. Die Beweislast trägt der Käufer.
Problematisch ist, dass die fliesen sich im duschbereich
befinden und ein austausch sehr aufwendig würde (ausbau der
duschwanne, etc.).
Der fliesenhändler ist wenig kooperativ, und meinte, es reiche
aus, wenn er ein paar neue fliesen liefert.
Das ist richtig und auch höchstrichterlich entschieden:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Wer muss für die kosten aufkommen, die durch den umbau der
dusche entstehen?
Der Käufer. Um sich vor solchen Problemen zu schützen, lässt man alle Arbeiten von einem Handwerksbetrieb durchführen. Dann wäre der Betrieb für die Kosten zu belangen.
Gruß
S.J.
aus „gutefrage.net“:
Urteil zu: Gewährleistung Kauf Fliesen Mangel Schadenseratz
Weist ein Kaufgegenstand einen wesentlichen Mangel auf, kann der Käufer vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen, wobei der Käufer zwischen der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) und der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen kann. Die erforderlichen Aufwendungen gehen stets zulasten des Verkäufers. Dies gilt auch, wenn die Nachbesserungskosten den Kaufpreis ganz erheblich übersteigen.
Erweisen sich die in einem Baumarkt gekauften Fliesen („erste Wahl“) für den Einsatz im Küchen- und Eingangsbereich als mangelhaft, weil sie zahlreiche Fehlpressungen (Hohlstellen) aufweisen, kann der Käufer neben der Lieferung einwandfreier Fliesen auch die Aus- und Einbaukosten verlangen, obwohl dieser Aufwand den Anschaffungspreis um ein Vielfaches übersteigt.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 02.09.2004 12 U 144/04
Ende Zitat.
Es muss der aufkommen der den Mangel zu verantworten hat.Offensichtlich ist bei Dir gar nicht klar woher die Verfärbungen kommen. Wie soll ein Außenstehender das dann beurteilen?