Gelten für Kommunalfahrzeuge, also Müllwagen, die gleichen Lenk- und Ruhezeiten, wie für andere LKW? Wenn nein, welche gelten dann?
Gelten für Kommunalfahrzeuge, also Müllwagen, die gleichen
Lenk- und Ruhezeiten, wie für andere LKW?
Hi,
lies mal Artikel 13 a und h im PDF
http://www.bgl-ev.de/images/downloads/service/gesetz…
Wenn nein, welche
gelten dann?
Welche sollen den gelten? Mir fallen da nur die normalen Arbeitsschutzgesetze ein.
Möglicherweise hat da noch eine eine andere Idee?
Q-Gruß
hi,
lenk und ruhezeiten gelten nur für den gewerblichen güterkraftverkehr.
komunalfahrzeuge ( Müllwagen) betreiben keinen güterkraftverkehr müssen sich aber an das arbeitszeitgesetz halten.
hauptmann