Welche Lohnnebenkosten gibt es

…und wer zahlt was und zu welchem Anteil?

Hat jemand einen Link?

Vielen Dank und Gruß,
Lars

Tschuldigung das http://www.lohnonline.at/default.htm war für Österreich

hier ist es für Deutschland http://www.arbeitgeberaufwand.de/
Grüße
Eckard.

danke schonmal, allerdings war das jetzt nur das, was der arbeitgeber zahlen muss, oder? gibt es nicht auch abgaben, die der arbeitnehmer gesetzlich leisten muss?

gruss
Lars

Hallo Lars,

danke schonmal, allerdings war das jetzt nur das, was der
arbeitgeber zahlen muss, oder?

Im grunde zahlt der Arbeitgeber immer alles(!). Ob er es jetzt gleich direkt an die div. Kassen abdrückt, oder über die Umwege Brutto-Netto, es sind alles Kosten für den AG. Entscheidend ist nur, ob und in welcher Höhe eine Steigerung/senkung von Sätzen die Kosten des AGs erhöhen/senken (z.B. Sozialversicherung: 50% der Erhöhung geht in den Aufwand des AGs, 50% ist aufwandsneutral, Lohnsteuer: 100% aufwandsneutral)

gibt es nicht auch abgaben, die
der arbeitnehmer gesetzlich leisten muss?

Sozialversicherungen: Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung.
Krankenversicherung
Bei diesen übernehmen die AN/AG jeweils 50% der Summe auf eigene Rechnung.

Ansonsten gibts u.U. noch für den Arbeitgeber:
Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Prämien
Vermögenswirksame Leistungen
Beiträge zu Berufsgenossenschaften o.ä.
Beiträge zu Versicherungen (z.B. Haftpflichtversicherungen, bes. Unfallversicherungen, Gepäckversicherungen o.ä.)
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge
Überstundenvergütungen
Essensgeldzuschüsse
Vielleicht auch Tagegeld (ich bin mir nicht sicher, ob dieses zu den Lohnnebenkosten zählen…)

Grüße
Jürgen

Danke für die Antwort,

Im grunde zahlt der Arbeitgeber immer alles(!). Ob er es jetzt
gleich direkt an die div. Kassen abdrückt, oder über die
Umwege Brutto-Netto, es sind alles Kosten für den AG.
Entscheidend ist nur, ob und in welcher Höhe eine
Steigerung/senkung von Sätzen die Kosten des AGs
erhöhen/senken (z.B. Sozialversicherung: 50% der Erhöhung geht
in den Aufwand des AGs, 50% ist aufwandsneutral, Lohnsteuer:
100% aufwandsneutral)

hui, das ist kompliziert; was heißt denn aufwandsneutral?

Sozialversicherungen: Arbeitslosen-, Renten- und
Pflegeversicherung.
Krankenversicherung
Bei diesen übernehmen die AN/AG jeweils 50% der Summe auf
eigene Rechnung.

Ansonsten gibts u.U. noch für den Arbeitgeber:
Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Prämien
Vermögenswirksame Leistungen
Beiträge zu Berufsgenossenschaften o.ä.
Beiträge zu Versicherungen (z.B. Haftpflichtversicherungen,
bes. Unfallversicherungen, Gepäckversicherungen o.ä.)
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge
Überstundenvergütungen
Essensgeldzuschüsse
Vielleicht auch Tagegeld (ich bin mir nicht sicher, ob dieses
zu den Lohnnebenkosten zählen…)

Also ich will das ganze einem Spanier erklären; habe ich das System -vereinfacht ausgedrückt- richtig verstanden:
Es gibt gesetzliche Pflichtabgaben, die der Arbeitnehmer von seinem Gehalt leisten muss; diese allerdings teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50%?
Wobei halt 14% des Bruttogehalts draufgehen für KV, 19% für Rente und halt für sonstige Versicherungen auch nochmal einige Prozent, sodass im Endeffekt ca. 40% des Gehalts draufgehen für irgendwelche Versicherungen, von denen 20% der Arbeitgeber direkt zahlt und die andern 20% der Arbeitnehmer?

Also, zum Beispiel: wenn ich 1000€ verdiene, gehen 190 an die Rente, 140 an die KV, 60 an die Arbeitslosenversicherung.

Oder gehen 95 an die Rente, 70 an die KV, 30 an die ALV - und den Rest hat der Arbeitgeber schon bezahlt, bevor ich die 1000€ sehe?

Nur so ungefähr. Ganz genau detailliert muss ich das nicht wissen. Is eh alles viel zu kompliziert für mein Spanisch und vielleicht auch sein Deutsch.
Wenn das grob stimmt, wie ich es glaube verstanden zu haben, wär ich zufrieden :smile:

Gruss

Danke für die Antwort,

Im grunde zahlt der Arbeitgeber immer alles(!). Ob er es jetzt
gleich direkt an die div. Kassen abdrückt, oder über die
Umwege Brutto-Netto, es sind alles Kosten für den AG.
Entscheidend ist nur, ob und in welcher Höhe eine
Steigerung/senkung von Sätzen die Kosten des AGs
erhöhen/senken (z.B. Sozialversicherung: 50% der Erhöhung geht
in den Aufwand des AGs, 50% ist aufwandsneutral, Lohnsteuer:
100% aufwandsneutral)

hui, das ist kompliziert; was heißt denn aufwandsneutral?

Na ja, gaaanz einfach. (Die folgenden Zahlen sind aus der Welt gegriffen und nur beispielhaft.)

Ich schließe als Unternehmer (AG) einen Anstellungsvertrag mit einem Arbeitnehmer (AN) ab. Da wird dann üblicherweise eine Summe genannt. (z.B. 40TEUR per anno)
Also G=40

Weiterhin weiss ich, dass 40% dieser Summe insgesamt in Sozialleistungen fließen, die mein Arbeitnehmer und ich gemeinsam hälftig zu tragen haben (also er 20% und ich 20%, wären z.B. KV, PV, RV, AV)
Also V=0.4xG=16

Dann gibt es noch einen Posten (z.B. ebenfalls 10% der Summe), den ich alleine zu tragen habe (z.B. Berufsgenossenschaft…)
Also B=0.1xG=4

Mein Arbeitnehmer muss Lohnsteuern bezahlen (z.B. 20%)
Also S=0.2xG=8

Was bekommt also mein AN netto: L=G-S-0.5xV=24 (I)
Was kostet mich mein AN (Aufwand): K=G+0.5xV+B=52 (II)

Verstanden bis hier?

Ok, dann weiter.
Erhöht nun die Regierung S (von 20 auf 25%), dann ist mir das als AG „egal“, da das meinen Aufwand nicht erhöht (S ist nicht in II enthalten), sondern „nur“ die Nettoauszahlung des ANs reduziert (s. Gl. I). Dies ist also aufwandsneutral für mich.

L’=22 (=L-2)
K’=K

Werden die Sozialversicherungsbeiträge erhöht (z.B. von 40 auf 50%), so reduziert dies die Nettoauszahlung des ANs, erhöht aber gleichzeitig meine Kosten. Dies ist also aufwandsrelevant.

L’=22 (=L-2)
K’=54 (=K+2)

Und wird der Beitrag zur Berufsgenossenschaft von 10 auf 12.5% erhöht, dann wäre das meinem AN egal, da ich das alleine bezahlen muss.

L’=L
K’=49 (=K+1)

Also ich will das ganze einem Spanier erklären; habe ich das
System -vereinfacht ausgedrückt- richtig verstanden:
Es gibt gesetzliche Pflichtabgaben, die der Arbeitnehmer von
seinem Gehalt leisten muss; diese allerdings teilen sich
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50%?
Wobei halt 14% des Bruttogehalts draufgehen für KV, 19% für
Rente und halt für sonstige Versicherungen auch nochmal einige
Prozent, sodass im Endeffekt ca. 40% des Gehalts draufgehen
für irgendwelche Versicherungen, von denen 20% der Arbeitgeber
direkt zahlt und die andern 20% der Arbeitnehmer?

Vorsicht mit den Begriffen. Vom Gehalt (=Bruttozahlung an AN) geht nur 20% drauf, der Rest wird für den AG als Kosten auf das Gehalt draufgeschlagen.

Nur so ungefähr. Ganz genau detailliert muss ich das nicht
wissen. Is eh alles viel zu kompliziert für mein Spanisch und
vielleicht auch sein Deutsch.
Wenn das grob stimmt, wie ich es glaube verstanden zu haben,
wär ich zufrieden :smile:

Passt schon im groben. Wir sind allerdings mitten in einem Umbau des Systems, so dass z.B. die Pflichtvorsorge des ANs deutlich wichtiger wird. Das würde bedeuten, dass Teile der SozialV nicht mehr hälftig vom AN und AG bezahlt werden, sondern zu 100% vom AN.

Viel Spass beim übersetzen, die meisten Deutschen verstehen das ja schon nicht:smile:

Grüße
Jürgen

danke nochmal! owt
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