Geht es grundsätzlich wenn ein Ehepaar zwar unterschiedlich viel verdient dass man die 4er Lohnsteuerkarte nimmt, bei getrennter
Einkommenssteuererklärung?
z. B. Mann verdient 2600 € netto Frau 1500 € netto (teilzeit)
Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, können zwischen den Kombinationen III und IV oder IV und IV wählen. Es bleibt ihnen selbst überlassen, was sie wählen. Nur wenn ein Ehegatte keinen Arbeitslohn mehr bezieht, dann sieht das Gesetz für den anderen die III vor, wenn dieser noch Arbeitnehmer ist.