Hallo liebe Experten, ich hoffe ich poste diesen Beitrag im richtigen Thread und Ihr könnt mir helfen.
X ist selbständig, mit einer kleinen Firma für Webdesign und hat auch ein Schreibbüro. Bislang sind noch keine Einnahmen angefallen.
Da man so nicht leben kann, überlegt X jetzt noch zusätzlich arbeiten zu gehen, und falls der Arbeitgeber das Schreibbüro nicht nutzen möchte, auch auf Lohnsteuerkarte.
Jetzt ist die Frage welche Lohnsteuerkarte X abgeben muss. Denn falls das eigenen Geschäft doch besser läuft, fallen ja auch hier Lohnsteuern an.
Liebe Grüsse
Jessica
Hallo,
als Selbständiger braucht man keine Lohnsteuerkarte weil keine Lohnsteuer anfällt.
Lohnsteuer zahlt man nur wenn man als Angestellter oder Arbeiter in einem Arbeitsverhältnis steht.
Solltest du also als Arbeitnehmer für eine Firma arbeiten, dann benötigst du dort eine Lohnsteuerkarte. Die Steuerklasse geht nach dem Familienstand und ob du evtl. Kinder hast.
Gruß
Petra
Ein Nachtrag noch:
Familienstand:
ledig-geschieden-verwitwet-vh/getrenntl.-ohne Kinder = Steuerklasse 1
ledig-geschieden-verwitwet-vh/getrenntl.-mit Kinder-
NICHT mit einer anderen volljährigen
Person im Haushalt lebend = Steuerklasse 2
verheiratet/nicht getrenntlebend = Wahl zwischen 3/5 und 4/4
Gruß
Petra