Hallo,
welche Lohnsteuerklasse sollte man wählen wenn ich als Ehemann verdiene und meine Ehefrau nur ca.100,- € im Monat verdient ?
Mfg
Frank
Hallo,
welche Lohnsteuerklasse sollte man wählen wenn ich als Ehemann verdiene und meine Ehefrau nur ca.100,- € im Monat verdient ?
Mfg
Frank
Wenn die Frau nur einen Minijob hat, dann brauchst du nichts zu wählen, dann bekommst du die III.
Das passiert automatisch? Das steht sicher irgendwo geschrieben?
§ 38b Abs. 1 Nr. 3 a) aa) EStG. Da steht das dick und fett geschrieben.
Da steht aber nichts davon, das das Automatisch geht, erst mit der Steuererklärung! Zumindest musste ich seinerzeit die Steuerkarte von 4/4 auf 3/5 ändern lassen, um sofort in den Genuss der günstigeren Steuerklasse zu kommen! Woher soll sonst während des laufenden Jahres das Finanzamt wissen, wie sie eintakten soll? Ändern lassen geht ja ganz Easy, mit beiden Steurekarten zum Finanzamt und ändern lassen!
In der Steuererklärung spielt die Lohnsteuerklasse keine Rolle, die ist nur für den unterjährigen Lohnsteuereinbehalt notwendig. Sie wird über das Elstam-Verfahren dem Arbeitgeber mitgeteilt.
Welche Steuerkarte? Ich wette, nicht einmal du hast noch eine, denn die wurden vor ein paar Jahren abgeschafft.
du bist schon ein paar jahre rentner, richtig?
steuerkarten sind aber sowas von out…
Ja, Sorry ist mir auch gerade eingefallen! Frage aber woher soll das Finanzamt/ Arbeitgeber wissen, welche Steuerklasse anzuwenden ist? Ich denke, einfach mal beim Finanzamt anrufen, da wird alles erklärt! (Sind dazu verpflichtet!)
Das war mal so. Inzwischen ist das aber (seit längerem schon) nicht mehr so.
Das Finanzamt hat ja eigene Daten aus der Veranlagung (Familienstand etc.) sowie den Zugriff auf die von den Arbeitgebern gemeldeten Merkmale. Der Arbeitgeber hat das Elstam-Verfahren.
Hallo Frank,
wie Rotalge schon schrieb, geht es in dieser Konstellation nur mit 3/5. Im Einkommenstergesetz steht dazu, dass die Kombi 4/4 nur gewählt werden darf, wenn beide Partner steuerpflichtiges Einkommen haben, was ja bei euch nicht der Fall ist.
Falls ihr frisch verheiratet seid, meldet das Standesamt dies dem Finanzamt und ihr werdet erstmal mit 4/4 gesetzt. Hintergrund ist, dass in Steuerklasse 1 und 4 gleich viel Lohnster erhoben wird. Wenn das geändert werden soll, müsst ihr beim Finanzamt beantragen, die Steuerklassen zu wechseln. Der Arbeitgeber darf das nicht von sich aus.
Übrigens hat die Wahl der Steuerklassen keine Auswirkungen auf die Einkommensteuerschuld am Jahresende, falls das dein Hintergedanke war.
Data
Das Finanzamt ist immernoch dazu verpflichtet entsprechende Auskunft / Information diesbezüglich zu geben! Leider gibt es immer noch Mitarbeiter im Finanzamt die auf einer höheren Wolke schweben und meinen sie hätten dem Bürger gegenüber keine Aufklärungspflicht! Die Finanzbeamten stehen im Dienste des Staates und damit auch im Dienste des Bürgers!
Nö. Das war mal so, ist aber nicht mehr so.
Hm, da steht, wer wohin gehört. Von automatisch lese ich da nichts. Dafür weiß ich, dass seit 2012 zumindest Neuverheiratete automatisch die IV/IV bekommen, selbst wenn ein Ehegatte keinen Lohn bezieht. Also die müssen es irgendwie unautomatisch lösen.
Daneben frage ich mich natürlich noch, warum der Lohn aus einem Minijob nicht steuerpflichtig ist.
Grüße
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es bei den Lohnsteuerklassen allein um Arbeitslohn geht, während andere steuerpflichtigen Einkünfte dafür keine Rolle spielen. Die Frau dürfte also durchaus eine Million € Kapitalerträge haben und der Mann dürfte trotzdem in die 3, wenn die Frau keinen Arbeitslohn bezieht.
Woher kommt der Irrglaube, dass es sich beim Minijob um einen steuerfreien Arbeitslohn handelt? War das möglicherweise vielleicht mal ganz am Anfang bei der Einführung der Minijobs so?
Und noch eine Preisfrage, warum geht nur die 3/5? Wozu die 5, wenn doch die Frau gar keinen Arbeitslohn bezieht? Dann dürfte der Mann ganz alleine die 3 haben und die Frau hätte gar keine.
Ist ja ein tolles Ding. Da begeht das FA jedes Mal einen Gesetzesverstoß, falls da einer gar keinen Arbeitslohn bezieht.
Grüße
Siehe hier
ok, da war ich nicht genau genug. Es geht natürlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Minijobs sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, der bei der ESt-Erklärung herangezogen wird, außer der AN arbeitet in diesem Job auf Steuerklasse.
Wenn die Frau keinen Arbeitslohn bezieht, spielt die Steuerklasse 5 keine Rolle, aber sie wird ihr trotzdem zugewiesen.
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