Guten Tag,
ein Kollege von uns i. Öffentlichen Dienst wurde des Diebstahls verdächtigt (ich habe den Verdacht geäußert). Eine Überprüfung der Tasche ergab (im Beisein BR und Personalleitung),
dass sich Gegenstände in seiner Tasche befanden (er hat die Tasche ausgepackt).
Eine beabsichtigte Kündigung wurde an den BR unserer Einrichtung weitergeleitet; der wiederum gab das Verfahren an den zuständigen Hauptbetriebsrat im Ministerium für Bildung weiter.
Meine Frage:
Welche Macht hat der HPR, um eine Kündigungsklage von Universität UND Ministerium f. Bildung auszuhebeln? Wird der HPR nur proforma angehört?
Kann er sich über die Kündigungsabsichten Uni+Ministerium in höher geordneter Ebene, hinwegsetzen?
Vielen Dank im Voraus!