hallo ihr lieben.
kurz und schmerzlos:
welche macht haben inkassogesellschaften in deutschland?
sachverhalt:
wer muss ihnen auskünfte über aktuelle adressen eines säumigen zahlers geben, wenn die adresse von ihm beim gläubiger falsch, also nicht mehr aktuell ist?
polizei, einwohnermeldeamt?
JOHANNA
Hallo
welche macht haben inkassogesellschaften in deutschland?
Keine besondere, eigentlich nichts was der Gläubiger nicht auch selbst veranlassen kann. (Obwohl, Schufa-Eintrag?)
wer muss ihnen auskünfte über aktuelle adressen eines säumigen
zahlers geben, wenn die adresse von ihm beim gläubiger falsch,
also nicht mehr aktuell ist?
polizei, einwohnermeldeamt?
Ich gehe davon aus, das sie wie jeder andere auch bei berechtigtem Interesse eine aktuelle Adresse von den Einwohnermeldeämtern bekommen können. Die Polizei dürfte da wohl nichts machen, solange nicht eine Straftat vorliegt. (Und selbst wenn, wird sie die nicht _für_ jemand anderen heraussuchen?)
Gruß, DW.
Ich gehe davon aus, das sie wie jeder andere auch bei
berechtigtem Interesse eine aktuelle Adresse von den
Einwohnermeldeämtern bekommen können.
Die kann jederman erfragen…kostet eine geringe Gebühr, ein besonderes Interesse braucht man dafür nicht nachzuweisen.
Und selbst wenn, wird sie die nicht _für_ jemand anderen
heraussuchen?
Offiziell geht das natürlich nicht, inoffiziell hingegen schon. Man erstatte Anzeige gegen die betreffende Person mit Angabe der alten Adresse…der Staatsanwalt wird als erstes die neue Adresse herausfinden. Danach ziehe man die Anzeige zurück und hab ab dann das Recht, die Ermittlungsakten einzusehen. Und da steht die neu ermittelte Adresse drin. Auf diese Art instrumentalisieren diverse Abmahnanwälte die Staatsanwaltschaften, um an die hinter IP-Adressen steckenden Identitäten zu kommen.
Marco
mahlzeit marco.
etwas mehr:
schulde einer versicherung einen betrag. gab damals die nummer meiner eltern in den unterlagen mit an. nun zog ich weg. eine rechnung der inkassogesellschaft kam zurück. die riefen bei meinen eltern an. die gaben natürlich(!) meine neue adresse weiter. der brief kam an, ich öffnete. dann rief ich da an und sagte, dass dort zwar der nachname existiert, jedoch nicht der vorname. die dame dort sagte: „zurückschicken, wir prüfen das dann weiter!“.
soll ich „aufgeben“ oder aber auf dumm tun?
JOHANNA
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
schulde einer versicherung einen betrag. gab damals die nummer
meiner eltern in den unterlagen mit an. nun zog ich weg. eine
rechnung der inkassogesellschaft kam zurück. die riefen bei
meinen eltern an. die gaben natürlich(!) meine neue adresse
weiter. der brief kam an, ich öffnete. dann rief ich da an und
sagte, dass dort zwar der nachname existiert, jedoch nicht der
vorname. die dame dort sagte: „zurückschicken, wir prüfen das
dann weiter!“.
soll ich „aufgeben“ oder aber auf dumm tun?
JOHANNA
Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß die Versicherung bzw das Inkassounternehmen als nächstes beim (alten) Einwohnermeldeamt anfragen wird, wohin du denn gezogen bist und dir dann den nächsten Brief schicken. Irgendwann werden sie dir ´nen Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen, da sie davon ausgehen, daß du wirklich da wohnst, wenn die Briefe nicht zurückkommen. Und spätestens der Gerichtsvollzieher wird prüfen, ob du da wirklich wohnst. Soweit meine Erfahrungen :-/ Ich hab keine Ahnung, was weiter passiert, wenn der GV feststellen muss, daß du auch an der „neuen“ Adresse nicht mehr wohnst, aber auch nirgendwo anders gemeldet bist. Ich hab aber mal gehört, daß die Versicherungen so eine Art eigene „Adress-Sammlung“ haben, auf die sie zugreifen können und so durch Datenabgleich deinen potentiellen Aufenthaltsort feststellen. Der langen Rede kurzer Sinn: Sich verstecken bringt nicht viel.Zahl die Summe und fertig.
Marco
Marco
schulde einer versicherung einen betrag. (…)
soll ich „aufgeben“ oder aber auf dumm tun?
Da gibts nur eins: Zahl das verdammte Geld. Für alles andere ist hier kein Platz und Du erwartest hoffentlich keine Tips in Sachen Versicherung-Bescheißen.
Gruß,
jp
1 „Gefällt mir“
Nicht ganz richtig
Ich gehe davon aus, das sie wie jeder andere auch bei
berechtigtem Interesse eine aktuelle Adresse von den
Einwohnermeldeämtern bekommen können.
Die kann jederman erfragen…kostet eine geringe Gebühr, ein
besonderes Interesse braucht man dafür nicht nachzuweisen.
Das hängt vom Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes ab. Zumindest in einigen Ländern muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Das ist mit einer offenen Forderung aber kein Problem.
Und selbst wenn, wird sie die nicht _für_ jemand anderen
heraussuchen?
Offiziell geht das natürlich nicht, inoffiziell hingegen
schon. Man erstatte Anzeige gegen die betreffende Person mit
Angabe der alten Adresse…der Staatsanwalt wird als erstes
die neue Adresse herausfinden. Danach ziehe man die Anzeige
zurück und hab ab dann das Recht, die Ermittlungsakten
einzusehen. Und da steht die neu ermittelte Adresse drin. Auf
diese Art instrumentalisieren diverse Abmahnanwälte die
Staatsanwaltschaften, um an die hinter IP-Adressen steckenden
Identitäten zu kommen.
Das geht nur, wenn ein sachlicher Grund besteht die Person rechtswidrigen Verhaltens zu verdächtigen. Ansonsten ist dieses Vorgehen gem. § 164 StGB strafbar. http://bundesrecht.juris.de/stgb/__164.html