Welche Mängel muss der Vermieter beseitigen?

Hallo Internet,

in ca. 3 Wochen tritt mein neuer Mietvertrag in Kraft. Ich habe die Wohnung noch nicht übernommen. Gestern war ich in der Wohnung, um für neue Möbel Maß zu nehmen und habe dabei einige Dinge entdeckt, die mir bei der Besichtigung nicht aufgefallen sind:

  • Das Schloss der Schlafzimmertür ist leicht ausgebrochen (Es fällt nur von der Seite auf, aber ich denke, dass es, wenn sich jemand gegen die geschlossene Tür lehnt, komplett rausbrechen könnte)
  • Es gibt einen Sprung in einem Küchenfenster
  • Sofern die Wohnungstür nicht abgeschlossen ist, wackelt sie im Schloss
  • von einer Steckdose im Schlafzimmer ist ein Stück abgesplittert (groß genug, dass ein Kind oder eine Katze mit Fingern bzw. Pfoten an die dahinterliegende Elektrik gelangen kann)
  • Im Bad fehlen 8 Fliesen an der Wand (das ist mir schon vorher aufgefallen, aber meine Frage bezieht sich auch darauf) und einige Fliesen sind gesprungen
  • Die Wohnzimmertür schließt nicht

Natürlich ist bis zur Übernahme noch Zeit, aber ich möchte für den Fall der Fälle nicht unvorbereitet an die Sache rangehen.

Meine Frage(n): Welche dieser Schäden muss mein Vermieter beseitigen und worauf muss ich dazu bei der Wohnungsübernahme achten?

Hallo icke82
normalerweise muss der Vermieter alle Mängel beheben.

mfg

Hallo,

angezeigte Mängel muss der Vermieter beseitigen, und das bevor Du in die Wohnung einziehst.

Das Schloss im Schlafzimmer, Sprung im Fenster beseitigen, Steckdose und das Schloss an der Wohnzimmertür.

Achte bei der Übernahme darauf, dass alle angezeigten Mängel, aufgeschrieben werden. Du kannst in diesem Zug dem Vermieter eine Frist setzen, bis wann er die Mängel auszubessern hat.

Sollte er die Mängel nicht ausbessern kannst Du die Kaution einbehalten, bis die Mängel behoben sind.

Viele Grüße

und einige Fliesen sind gesprungen

  • Die Wohnzimmertür schließt nicht

Natürlich ist bis zur Übernahme noch Zeit, aber ich möchte für
den Fall der Fälle nicht unvorbereitet an die Sache rangehen.

Meine Frage(n): Welche dieser Schäden muss mein Vermieter
beseitigen und worauf muss ich dazu bei der Wohnungsübernahme
achten?

Hallo icke82,

grundsätzlich kann ich deine Frage mangels Wissen nicht beantworten. Ich kann dir nur sagen, was ich tun würde. Ich würde von allem Fotos erstellen und dafür sorgen, dass alles im Übergabeprotokoll aufgeführt ist. Auch das die Fotos existieren. Dabei geht es sich darum beweisen zu können, dass du die Schäden nicht verursacht hast. Ob der Vermieter die Schäden reparieren muss, hängt soweit ich das einschätze von dir ab. Wenn du dem sagst, das du die Wohnung nur unter der Vorraussetzung nimmst, dass der Vermieter die Schäden beseitigt, dann muss er das auch tun. Vorrausgesetzt das wurde ebenfalls im Protokoll festgehalten, inkl. Datum bis wann (Einzugsdatum?). Wenn du die Wohnung so nimmst, hast du dich damit Einverstanden erklärt die Wohnung eben in diesem Zustand zu akzeptieren. So nach dem Motto:„Gekauft wie gesehen“. Wissen tue ich das jedoch nicht. Ist nur meine Einschätzung.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Hallo,
ich würde eine Mängelliste schreiben und sie ihm durchgeben noch vor Einzug. Denn gerade was das Bad betrifft besteht da ja Handlungsbedarf. Ein guter Vermieter sollte alle aufgelisteten Mängel beseitigen lassen, auch das Fenster ist wichtig. All das was er nicht beseitigen lässt, würde ich aufs Übergabeprotokoll schreiben und ihn das unterschreiben lassen. Nicht das es dann bei Auszug vom Vermieter abgestritten wurde.
Lg,

InFaNiLu

Hallo,

auf jeden Fall ein Übergabeprotokoll anfertigen, wo die Mängel aufgelistet sind, damit nicht später behauptet werden kann, das diese von Ihnen verursacht wurden.

Bei der Übergabe einen/mehrere Zeugen dabei haben. Wenn der Vermieter das Protokoll nicht unterschreiben möchte, sollte das in seiner Gegenwart vermerkt und vom Zeugen
gezeichnet werden.
Fotos von den aktuellen Mängel zeitnah anfertigen.

Haus oder Wohnungstür sind versicherungstechnisch relevant und sollte umgehend repariert werden.
Ebenso die Steckdose!Im Grunde muss er alle Mängel beseitigen. Wobei die von mir genannten möglichst vor Bezug repariert werden sollte.

Zudem würde ich dem Vermieter eine angemesse Frist zur Beseitigung der gennanten Mängel setzen.
Denn Mängel die bei Einzug bekannt waren rechtfertigen keine Mietminderung!!!
Somit unbedingt so bald wie möglich auf Beseitigung der genannten Mängel drängen.

Viele Grüße
tina

Hallo - auf keinen Fall diese Mängel übernehmen!
Der Vermieter soll sie fachmännisch beseitigen lassen - vor allem das Problem mit den Fliesen kann nicht vom „netten Nachbar“ „geflickt“ werden. Kaputten Fliesen deuten auf ein Verlegeproblem - oder Feuchtichkeit hin. Also vom Fachmann beseitigen lassen.

hallo,

ich würde einfach vorschlagen, dass du eine mängelliste erstellst, sie dem vermieter vorlegst und ihr gemeinsam klärt, welche schäden er bereit ist zu beheben oder welche auch wirklich ganz notwendig behoben werden müssen.

natürlich kann man von dir als neueinzieher nicht ubendingt verlangen, nicht von dir verursachte kleinreparaturen zu übernehmen, was später ja grundsätzlich bis zu einer gewissen miethöhe der fall sein wird (s. dein mietvertrag).

daher würde ich den VM einfach freundlich auf die mängel hinweisen, ihn diese auch bestätigen lassen (schriftlich!!) und dann mit ihm eine lösung finden, wann er was wie reparieren lässt. gefahrenquellen wir die steckdose oder aber der riss in der scheibe dürften und sollten auch nicht in seinem interesse liegen. aber vielleicht muss er jetzt auch einfach erstmal mit diesen mängeln evrtraut gemacht werden.

viele grüße,
das internet alias mannheim13 :smile:

Eigentlich sind alle Schäden zu beseitigen, da sie den Gebrauchswert der Wohnung mindern.
Vermieter dazu auffordern, Frist setzen und im Verweigerungsfall selbst reparieren lassen oder Miete mindern. Auf jeden Fall aber vorher Rechtsrat beim Mieterverein oder Anwalt einholen.

Gruß

pete88

Hallo icke82,soweit mir bekannt ist muss der Vermieter
die Wohnung in einwandfreien Zustand übergeben.Sollte er
die Mängel vor Einzug nicht beseitigen,mache eine genaue
Notiz darüber und lass sie vom Vermieter unterschreiben.
Wenn Du das nicht tust hast Du nach dem Einzug schlechte
Karten.Solltest Du mit dem Vermieter Ärger bekommen gehe
zur NRW-Verbraucherzentrale.Mit freundlichen Grüßen,
karlhans35

Hallo icke82,

„müssen“ muss der Vermieter gar nichts; er vermietet die Wohnung so wie sie eben ist. Einzig die Steckdose ist vielleicht nicht akzeptabel, wenn offensichtlich zu gefährlich.
Allgemein: jeden noch so kleinen Mangel ins Übernahmeprotokoll aufnehmen lassen.

Hallo…endlich mal eine einfache Frage…der Vermieter muss alle Schäden beseitigen und das soll er im Übergabeprotokoll bestätigen…

MfG

Hallo,

ich bin zwar kein Experte im Mietrecht, aber ich würde versuchen alle Mängel beseitigen zu lassen. Die Frage ist aber auch, wie das im Mietvertrag explizit aufgeführt ist bzw. wie die Vereinbarung mit dem Vormieter gemacht wurde.

MfG
murmeltier

Lieber Ratsuchender,
sämtliche Schäden sind Ihnen gegenüber Vermietersache.
Sicherheitsmängel bezüglich Schlössern, Fenstersprung und Elektrik sollten schon vor Ihrem Einzug beseitigt werden. Lassen Sie vorsichtshalber alles, was Ihnen auffällt, ins Übergabeprotokoll aufnehmen, oder fertigen Sie notfalls selbst eins an.
Viel Glück!

Hallo, auf jeden Fall würde ich die Mängel Fotografieren und mir einen Zeugen suchen, so dass beie Auszug nicht behauptet werden kann, dass Sie es waren. Im Anschluss daran würde ich versuchen den Schaden mit dem Vermieter zu klären. Evt. erlässt er eine Miete und Sie beheben die Mängel. Wer was beseitigt ist meistens eine Sache der Absprache.

hallo, tut mir leid daß ich mich jetzt erst melde, ich war im urlaub.
mein vorschlag an dich: wenn die wohungsübernahme ist schreibt alle aufgefallenen dinge im zusatz in den mietvertrag, so daß sie dir nicht zu lasten gelegt werden können und mache mündlich mit dem vermieter aus, was er selber bereit ist zu beseitigen.
kleine mängel in höhe von ca 100 euro werden oft von dem mietern übernommen, jedoch erst wenn man wirklich in der wohnung ist, und nicht schon durch übernahme.

ich hoffe ich konnte weiterhelfen und wünsche viel glück in der wohnung

sonne