Welche Mängel sind bei Auszug rechtens?

Hallo, wir sind zum Jahreswechsel ausgezogen (älteres Haus, BJ in den sechzigern Kündigung zum 31.12.2010), da das Haus verkauft werden soll. In der Vergangenheit hatten wir immer einen relativ guten Kontakt zur Vermieterin (ältere Dame, 87 Jahre). Doch seit kurz vor unserem Auszug haben wir Stress mit ihrem Sohn, an den sie die Geschäfte wohl abgegeben hat. Ich habe den Eindruck, er versucht jetzt alles, um die Kaution nicht zurückzahlen zu müssen. Wir haben die Wohnung in einem sehr schlechten und renovierungsbedürftigen Zustand übernommen, ebenso den Garten. Wir haben alles in kosten- und zeitaufwändiger Arbeit renoviert und hergerichtet, doch jetzt werden uns z.B. Fristen von einer Woche gesetzt unter Androhung der Beauftragung von Fremdfirmen auf unsere KOsten für den Rückbau, Behauptungen, dass noch immer Sachen im Garten stehen (vorher war er total verwildert), wir sollen Pflanzen (Kiwibäume) komplett zurückschneiden usw. Wir hatten mit unserer ehemaligen Vermieterin vereinbart, da wir den Übergabetermin zum 31.12. nicht haben einhalten können, dass wir für jeden Tag, den wir länger in der Wohnung sind, anteilig Kaltmiete zahlen. Jetzt kam ein Brief von ihrem Sohn, dass wir sofort die gesamte MIete zu zahlen haben und der neue Übergabetermin erst am 31.01. stattfinden wird.

  1. Kann der Sohn der Vermieterin (steht leider auch mit im MietV) dies verlangen, obwohl wir mit seiner Mutter etwas anderes vereinbart haben?

  2. Da wir befürchten, dass er jedes Loch in der Wand und auch den Schimmel im Bad (wurde von einer Firma festgestellt, dass es nicht am Lüften liegt, sondern an der fehlenden Isolierung und daher Kältebrücke) usw. als Mangel der Kaution gegenrechnen wird, meine Frage, was kann er tatsächlich verlangen (z.B. auch den Rückschnitt der Kiwi-Pflanze, die bei unserem Einzug entgegen unserem Wunsch zurückgeschnitten war)? Im Mietvertrag steht: Übergabe besenrein.

Vielen Dank schon mal für schnelle Antworten!

Hallo Donas,

vorab zur Kündigung - die Verkaufsabsicht des Sohnes stellt keinen Kündigungsgrund dar - hier sind wir etwas spät dran aber das scheint ein Fall für einen Anwalt zu sein.

Kündigungsschutzklage ist u.U. verspätet - hier meine ich - konsultieren Sie trotzdem evt. eine kostenfreie Beratungsstelle bei Gericht oder befragen Sie hierzu einen Anwalt Immobilienrecht/ Mietrecht.

Hier stehen Ihnen evt. umfangreiche Ersatzansprüche zu, da möglicherweise die Kündigung unberechtigt erfolgt ist.

Die dahinterliegenden Mätzchen erscheinen daher eher marginal, deshalb möchte ich hierauf nicht weiter eingehen.

Lassen Sie sich juristisch beraten und ich wünsche dabei Gutes Gelingen.

Hallo ,

zum Problem mit der Miete bis 31.01.11 ist zu sagen das wenn keine schriftliche Vereinbahrung vorliegt auch keine Miete mehr gezahlt werden muss.
Würde ich in diesem Fall auch nicht machen , denn ich würde nicht noch zur ausstehenden Kaution noch zusätzlich Geld aus der Hand geben.
Geld das man aus der Hand gibt bekommt man meist nicht wieder.
Es ist auch gar nicht nötig weiter Miete zu bezahlen , denn die Wohnung wurde zum 31.12.10 gekündigt.
Wenn der VM jetzt Mängel geltend machen will , soll er erst mal eine Mängelliste aufstellen und ihnen eine angemessene Zeitspanne zur Beseitigung der Mängel geben.
Ich kenne den Mietvertrag nicht und weiß deshalb nicht wer für die Gartenarbeiten zuständig ist.
Einen Kiwibaum zurückschneiden stelle ich mir recht leicht vor , denn es muss ja nicht unbedingt fachgerecht sein …und ab ist ab.
Lassen sie sich am Besten eine Mängelliste zukommen und bestehen sie darauf dass der Vermieter diese unterschreibt , sowie klarstellt das dies die einzigen Mängel sind.

Wichtig ist auch die Mängelliste unbedingt überprüfen , denn da stehen meist Sachen drin die mit der Miete abgegolten sind ( Abnutzung ).

Am Besten ist es vermutlich nach Erhalt der Mängelliste nochmal den VM anzuschreiben , in diesem Schreiben sämtliche Mängel aufzuführen und um eine Bestätigung zu bitten das dies alle Mängel sind.
Gleichzeitig sollte in diesem Schreiben ein Widerspruch zu dem stehen was er nicht verlangen darf.
Wenn er zum Beispiel den Übergabetermin auf 31.01.11 verschiebt kann er nicht verlangen das sie hierfür die Miete Zahlen , denn er hat den Termin verschoben.

Ansonsten wird er immer wieder etwas finden.

Ich hoffe geholfen zu haben

Elmar

Hallo Elmar,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Die Kiwibäume sind nicht so einfach, da die Äste/Zweige wie Schlingpflanzen sind, sich um das (schon vor unserem Einzug vorhandene) Gerüst gewickelt haben und dort verholzen. D.h. zur Entfernung der beiden Bäume rechne ich mal ein bis anderthalb Arbeitstage. Bei unserem Einzug war der Garten total verwildert. MietV sagt, wir können den Garten nach unserer Vorstellung und auf unsere Kosten gestalten.

Der Übergabetermin war vom Vermieter ursprünglich auf den 31.12. gelegt worden. Wir haben diesen absagen müssen, da wir den Umzug (wegen Umbauten im neuen Haus) nicht einhalten konnten. Allerdings wird das Haus eh verkauft, es gibt weder ernsthafte Interessenten noch neue Mieter, es gibt also für den Vermieter keinerlei Zeitdruck. Bisher hatten wir immer mit der Mutter des Vermieters als Vermieterin zu tun und haben mit ihr bisher alles geklärt. Wie gesagt haben wir sie noch vor dem 31.12. angerufen und mit ihr telefonisch vereinbart, dass wir die alte Wohnung leer räumen und in Ordnung bringen und für jeden Tag, den wir länger drin sind, anteilig Kaltmiete zahlen. Bis jetzt sind wir wie gesagt eine Woche drüber und werden wohl spätestens nächste Woche endgültig raus sein. Ich werde auf keinen Fall noch einmal Miete im alten Haus zahlen.

Ich habe halt die Befürchtung, dass sie uns jetzt alles in Rechnung stellen, was sie nur finden können. Laut meinen Unterlagen gibt es kein Übergabeprotokoll. Wir müssen die Wohnung im gereinigten „Urzustand“ übergeben, das hieße aber für uns, wieder den Dreck an die Wände (unmögliche Farben) kaputter Fußboden, total verwilderter Garten etc.) herstellen. Ich habe den Verdacht, dass sie nun für den Verkauf von uns die Herrichtung des alten, heruntergekommenen Hauses auf unsere Kosten verlangen wollen. Die Kaution wurde mit Sicherheit auch nicht angelegt. Ich musste diese bei Schlüsselübergabe in Bar bezahlen. Lt. Mietvertrag steht zwar drin, durch Übergabe einer Bankbürgschaft, diese hatte die Vermieterin jedoch ausdrücklich verweigert und wollte nur und ausschließlich die gesamte Kaution in Bar bei Unterschrift des Mietvertrages. Was ich auch getan habe, leider ohne Quittung, da ich die Wohnung unbedingt haben wollte. Zeugin war die Maklerin, die bei der Abwicklung in ihren Räumen anwesend war.

Da muss ich mich wohl einfach „überraschen“ lassen, auch wenn es wohl nur eine böse Überraschung werden wird.

Viele Grüße
Donas

Hallo Bürgerbeteiligung,

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Nur kurz zur Klarstellung:
Nicht uns wurde gekündigt, sondern wir haben selbst gekündigt, da wir, nachdem wir durch Zufall von den Verkaufsabsichten erfahren haben, ein interessantes Mietobjekt gefunden haben und wir nicht ständig Interessenten für den Hauskauf (zum Teil mit nur sehr kurzer Ankündigungsfrist oder sogar ohne Ankündigung) zu Hause rum rennen haben wollten. Es spielten auch noch andere Gründe eine Rolle, die aber hier nicht von Belang sind.
Demzufolge wollen wir natürlich keine Kündigungsschutzklage, da wir ja selbst gekündigt haben. Ich habe nur das Gefühl, dass seit kurz vor unserem Auszug (ab ca. Mitte Dezember) den Vermietern nach anfänglicher Gleichgültigkeit und teilweiser Freude über unseren Auszug („ein leeres Haus lässt sich leichter vermieten“) klar wird, dass ihnen nicht nur ab sofort die monatliche Mieteinnahme fehlt, sondern sie auch noch demnächst die (vermutlich nicht angelegte sondern ausgegebene) Mietkaution zurückzahlen müssen. Denn auf einmal ist der Sohn unserer Vermieterin (leider auch unser Vermieter lt. MietV) angeblich lt. seiner Mutter „stinksauer“ (weswegen wissen wir nicht und kriegen wir auch nicth gesagt), kriegen laufend Einschreiben mit sonderbaren Forderungen und irrwitzig kurzen Fristen (z.B. Rückbau sämtlicher baulichen Veränderungen (z.B. Pavillon, Grillkamin, Katzenbalkon etc.) innerhalb einer Woche bis zum 21.12., obwohl wir noch bis 31.12. Mieter waren, unter Androhung, sofort auf unsere Kosten eine Firma mit der Beseitigung zu beauftragen etc.)…

So entspannt das Mietverhältnis damals angefangen hat, so nervenaufreibend und belastend endet es jetzt, aber ich sehe nicht ein, auf meine Kaution zu verzichten, nur um Ruhe zu haben…

Viele Grüße
Donas

Hallo Donas,

sofern Sie zum einen für die Vereinbarung mit der Mutter einen Zeugen haben - halten Sie sich an das mit der Mutter Vereinbarte.

Was die mietvertragliche Vereinbarung besenrein anlangt - eben besenrein und nicht mehr.

Ich wünsche Gutes Gelingen zur Übergabe.

Hallo ,

mein Tip ist nach wie vor Fotos machen und zwar so viele wie möglich.
Je mehr Fotos du hast um so mehr Nachweise hast du.
Wenn ein Foto etwas zeigt was nachteilig ist musst du es ja niemandem zeigen.
Es wäre auch gut ältere Fotos zu haben (Familienfest/Grillparty) auf denen der Zustand der Kiwibäume zu sehen ist.
Bei mir hat der Vermieter nach meinem Auszug noch veränderungen in der Wohnung vorgenommen und behauptet das war so gewesen.
Wenn du dann nichts entgegenzusetzen hast …
Es wäre auch eine Möglichkeit der älteren Dame einen netten Besuch abzustatten und sie bei der Gelegenheit zu bitten ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben , denn du hast den MV ja mit ihr gemacht und wenn man nett fragt …
Vielleicht geht ihr Sohn dann ja leer aus.
Gegen einen Freundschaftsbesuch kann ja keiner was haben.

MfG

Elmar