Welche Maßnahmen müssen erfolgen nach Misshandlung

Hallo an die ExpertInnen,

gerne hätte ich Hinweise zu folgender Situation:
Ein Mädchen kommt mit blauen Flecken übersät zur Schule. Die Schule vermutet Gewalteinwirkung durch den alleinerziehenden Erziehungsberechtigten und schaltet sofort das Jugendamt ein. Obwohl das Kind in der Schule (vorm Jugendamt weiß ich nicht!)immer wieder gesagt haben soll, es wolle nicht nach Hause und es auch erzählt haben soll, dass es der Vater war, wurde das Kind noch am selben Tag wieder nach Hause gelassen.
Nun frage ich mich, ob das Jugendamt in so einem Fall nicht das Kind anderweitig unterbringen müsste?
Oder muss das Jugendamt, wenn das Kind (aus Angst) dort schweigt, davon ausgehen, dass diese Gafahr nicht voliegt und der Vater hätte das Recht auf seiner Seite, sie wieder mitzunehmen?

Vielen Dank für Antworten!
iceage

Hallo, so leicht ist es eben nicht, ein kind aus einer Familie zu entfernen. Wesentlich ist eben, was das Kind den Leuten vom Jugendamt sagt, sagt es nichts, kann das JA auch nicht viel machen. Es kann den Eltern anbieten einen Familienhelfer in Anspruch zunehmen, was dieser aber im angenommenen Falls sicher ablehnen würde. Damit würde er sich allerdings wiederum verdächtig machen. Er würde wiederholt Termine für einen bestenfalls Hausbesuch bekommen, zu dem dann sicher alles total OK ist, schlechterenfalls, soll er lediglich beim Amt aufkreuzen, dann sieht ales noch viel besser aus.
Die Schule (oder unwahrscheinlich aber auch möglich das Kind selbst) sollte ruhig immer wieder das JA informieren, alternativ auch mal die Polizei. Nähere Infos und auch Hilfen kann man ansonsten auch beim Kinderschutzbund erfragen.
Die beiden haben dann evtl auch mal die Möglichkeit (über die Staatsanwaltschaft), das Kind ärztlich (am besten Gerichtsmedizinisch)untersuchen zu lassen, das ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
Insgesamt kann so eine Prozedur ziemlich lange dauern, bis wirklich das Kind aus der Familie genommen wird.
Wichtig ist eben, dass das Kind auch vor JA, Polizei, Kinderschutzbund oder ähnlichen Einrichtungen eine entsprechende Aussage macht. Denn wenn es die Aussagen der Eltern stützt (Gerinnungsstörung, gegen Schrank gelaufen etc.) dauert alles viel länger, bis aus einen Verdacht eine Tatsache wird.

Sinnvoll ist es wenn das Kind eine Vertrauensperson hat, zB. die Lehrerin, der es sich anvertraut hat, die es ggf auch zu Terminen beim JA begleitet, ihr quasi das Händchen hält, Sich mit der Thamatik beschäftigt, so dass sie dem Kind auch die Angst nehmen kann (so kommt man nicht notwendigerweise in ein Kinderheim, sondern evtl auch in eine akute Kurzzeitpflege zu entsprechend qualifizierten, meist ziemlich netten Leuten; später dann, sobald die Situation sich klärt evtl zu Verwandten, oder in eine Pflegefamilie, oder eben in ein Heim, wo man eben neue Kontakte knüpfen kann, wo man sich mit anderen austauschen kann, die ähnliches erlebt haben etc.)

Gruß Susanne

(die nur vereinzelt die andere Seite kennt und das ist auch schon ewig her, mein Daddy war beim JA und hat irgendwann gewechselt, da es immer schwieriger wurde, wirklich erfolgreich zu helfen, dank des lieben Datenschutzes. sprich bin kein Rechtsprofi, sonden war selbst zu der Zeit Kind/Teenager)

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