Welche Maßnahmen sind vom Leitzins betroffen? OMG?

ich verstehe nicht, welche Geschäfte der Zentralbank direkt mit dem Leitzins zusammenhängen?

denn eigentlich gibt es doch nur drei zinspolitischen Instrumente

  1. Ständige Fazilitäten - hier liegt der Zinssatz aber doch beim sog. „Spitzenrefinanzierungssatz“ also höher als der Leitzins

  2. Offenmarktgeschäfte - Hauprefinanzierungsgeschäfte

hier kaufen/verkaufen die Zentralbanken doch Wertpapiere i.d.R. auf bestimmte Zeit. Die Zuteilung erfolgt über das Tenderverfahren - in diesem können aber die Banken teilweise mit Zinsen mitbieten. Außer beim Mengentender gibt es keinen vorgeschrieben Zins.

Heißt das also, dass der Leitzins nur für Offenmarktgeschäfte mit Mengentender gilt? Doch da dieser ja nicht das Standardverfahren ist, hat der Leitzins doch gar nicht so direkten Einfluss.

Habe ich das so richtig verstanden?

und noch eine Frage: Wer tätig eigentlich diese ganzen Maßnahmen (OMG…) die EZB oder die DtBbk? Und wer bestimmt den Leitzins? Gilt er dann einheitlich für das gesamte €Gebiet?

Hallo, also „beschlossen“ wird der Leitzins vom EZB-Rat, also Direktorium zzgl. der Vertreter sämtlicher nationaler Zentralbanken. Er gilt naturgemäß für das gesamte Währungsgebiet. Die Umsetzung der geldpolitischen Maßnahmen obliegt zu einem großen Teil den nationalen Zentralbanken, allein schon wegen der Nähe zu den Geschäftsbanken.

Es ist richtig, der „Leitzins“ im engeren Sinne gilt nur für die normalen Offenmarktgeschäfte. Darüber hinaus gibt es die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagenfazilität. Es gibt immer wieder auch Liquiditätsabsorbierungsgeschäfte, die in der Regel nicht zum Leitzins, sondern zum im Bieterverfahren ermittelten Zinssatz abgewickelt werden.

Ich hoffe, das hat geholfen ,

beste Grüße