Welche Material für Waffenschrank?

Hallo!
Mein Onkel ist Jäger und besitzt auf Grund seines Berufes einige Gewehre. Ich bin handwerklich ein wenig begabt und ich wollte ihm zu seinem kommenden Geburtstag einen Waffenschrank bauen. Ich weiß aber noch nicht aus welchem Material. Welches Material muß ich für einen Waffenschrank verwenden, um die Sicherheitsbestimmungen zu erfüllen? Danke für ihre Hilfe.

Bitte lesen Sie in folgendem Link die Bestimmungen des §36 Waffengesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html

MfG
Jean

Da kann ich nicht weiterhelfen, sorry

Hallo Herr Elberich,
schön dass der Onkel so einen Neffen hat.
Also das Problem hatte ich vor ca. 2 Jahren für einen Bekannten u. habe mich beim Landratsamt Abt.: Waffenwesen erkundigt, der Waffenschrank muß aus Stahlblech sein. Wenn Sie mir Ihre eMailadresse senden, scanne ich Ihnen gerne die 3 DIN A 4 Seiten, da ist alles lt.Gesetz, beschrieben, wieviel Waffen in einen Schrank, wieviele Munition usw.
Meine eMailadr.: lautet-- [email protected]
Bis dann u. herzl. Grüße
K.-D.Buß

Damit kenne ich mich leider nicht aus, tut mir leid.
Meines Wissens sind diese aus Metall.

Allgemeiner Rundumschlag von mir (meine SIE jetzt nicht persönlich!!!):

IST DIE WELT DA DRAUSSEN ZU FAUL ODER EINFACH NUR ZU DUMM FÜR GOOGLE???

Bin kein Unmensch, habe mich mal 1Minute (!) bemüht:
„Die Beschaffenheiten von einem Waffenschrank werden exakt im §36 des Waffengesetzes (WaffG) festgelegt“.
„Auskünfte beim zuständigen Landratsamt“.

ZUFRIEDEN?

MfG

Hallo!
Kann ich leider keine genauen Angaben machen, aber auf alle Fälle aus Stahl.
MfG Udo

Hallo

Wenn Dein Onkel Jäger ist, sollte Er schon seit einigen Jahren einen Waffenschrank haben. Er unterliegt gewissen Sicherheitsbestimmungen, die ein Bastler nicht erfüllen kann. Näheres kannst Du beim Bundesinnenministerium unter http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Waffenre…
erfahren.

Gruß Wolfgang

Hallo,
ich kann Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiter helfen.

Hallo,

die Sicherheitsbestimmungen kenne ich auch nicht. Ich denke der Schrank muß aus Metall (Blech) bestehen und abschließbar sein.

Hallo,

dies ist wohl keine handwerkliche Frage, sondern eher eine Frage nach den gesetzl. Anforderungen, die eingehalten werden müssen. Ich habe folgende Sachen gefunden. Ich würde empfehlen, sich einfach mal bei der Polizei zu erkundigen.

Waffenschränke:

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Schusswaffen in besonders gesicherten Räumen oder Behältnissen ergeht aus dem § 36 des Waffengesetzes.

Ein Waffenschrank ist zunächst ein ganz normaler Stahlschrank jedoch mit besonderer Inneneinrichtung wie z.Bsp. Waffenhalter, Halteklammern und extra abgetrennte und verschließbare Fächer für Munition.

In Familien und in Schützenvereinen darf der Berechtigte den Zugriff n u r ebenfalls berechtigten Personen gewähren. Als wesentliches Schutzgut steht die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Mittelpunkt ( § 1 u. 8 Abs. 1 WaffG. )

Einige Aufbewahrungsbeispiele

  • bis 5 Kurzwaffen Behältnis gem. DIN EN 1143 – 1 Widerstandsgrad 0 oder Sicherheitsstufe B

nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995 )

  • bis 10 Kurzwaffen wie oben, aber Mindestgewicht von 200 kg oder Verankerung.

  • Bis 10 Langwaffen Behältnis nach VDMA 24992 – A (Stand Mai 1995)

  • Mehr als 10 Langwaffen wie oben jedoch B-Schrank oder Behältnis nach Norm

DIN EN 1143 - 1, Widerstandsklasse 0

  • Mehr als 30 Kurzwaffen Behältniss nach DIN 1143 – 1 Widerstandsgrad III oder mit Einbruchmeldeanlage bei Widerstandsgrad 0 oder 1

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass
diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur
getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt,
das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem
Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat)
entspricht.
(2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind
mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder
gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe
B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in
einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer
Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume
sind als gleichwertig anzusehen.
(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer
Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen
oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder
verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2
Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in
Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de

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    dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit
    betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit
    eingeschränkt.
    (4) Entspricht die bisherige Aufbewahrung von Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz ihrer Art nach
    der Erlaubnis bedarf, nicht den in diesem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 festgelegten
    Anforderungen, so hat der Besitzer bis zum 31. August 2003 die ergänzenden Vorkehrungen zur Gewährleistung
    einer diesen Anforderungen entsprechenden Aufbewahrung vorzunehmen. Dies ist gegenüber der zuständigen
    Behörde innerhalb der Frist des Satzes 1 anzuzeigen und nachzuweisen.
    (5) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch
    Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art
    und Zahl der Waffen, der Munition oder der Örtlichkeit von den Anforderungen an die Aufbewahrung abzusehen
    oder zusätzliche Anforderungen an die Aufbewahrung oder die Sicherung der Waffe festzulegen. Dabei können
  1. Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder
    Nutzung von Schusswaffen,
  2. die Nachrüstung oder der Austausch vorhandener Sicherungssysteme,
  3. die Ausstattung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen
    festgelegt werden.
    (6) Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder
    wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die
    notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen.

Einen Waffenschrank zu selber zu bauen würde ich generell ablehen, auch wenn du es handwerklich könntest. Bedenken Sie bitte den Fall, dass es eventuell aufgrund der Konstruktion des Waffenschrankes zur unrechtmäßigen Besitzübernahme der Waffe(n) mit all seinen negativen Folgen kommen könnte und dann der Hersteller gesucht wird. Ein Waffenschrankprodutent muss entsprechende Zertifikate (handwerklich und rechtlich) haben. Die Haftungsansprüche gegen den Produzenten wären aus meiner Sicht neben der Versicherung auch Straf- und Zivilrechtlich!
Lassen Sie die Finger davon!
mfg PL

Lieber Elberich!
Ich weiß nicht aus welchem Land deine Anfrage stammt, meine Antwort bezieht sich auf das österreichische Waffenrecht. Vermutlich ist aber ähnliches in halb .

Dem Waffengesetz nach ist die Waffe sicher gegen Zugriff von Unbefungten und Unberechtigten Personen aufzubewahren. Eine genaue Materialvorgabe ist diesbezüglich nicht aus den rechtlichen Vorgaben abzulesen. Sicher ist bei einem Single-Haushalt anders als in einer Großfamilie oder in einer Wohngemeinschaft.

Auch für Jäger gilt diese Regelung. Ich zitiere aus der Website www.waidwerk.at:

Es bestehen keine detaillierten Bestimmungen über das „sichere Verwahren“, da es der Lebenserfahrung entspricht, dass es keine absolut sichere Verwahrung von Gegenständen gibt und jeder Fall individuell zu beurteilen ist. Es hängt von rein objektiven Momenten ab, ob eine im Einzelfall gewählte Verwahrungsart als sorgfältig bezeichnet werden kann. Auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ist Bedacht zu nehmen. Grundsätzlich ist eine Schusswaffe sicher verwahrt, wenn sie in zumutbarer Weise einerseits vor unberechtigter Aneignung und andererseits vor unbefugter Verwendung geschützt ist.
ZITAT-Ende.

Die Beurteilung einer sicheren Verwahrungsart ist also einerseits von den Lebensumständen des Onkels und andererseits von seinem persönlichen subjektivem Sicherheitsbedürfnis abhängig.

Aus kriminaltechnischer Sicht ist eine möglichst hohe Schwelle gegenüber Zugriff, zum Beispiel gegenüber einem Einbrecher angeraten. Die höchste Sicherheits-Stufe, also ein Stahl-Beton-Tresor der im Hausfundament verankert ist, hat keinen Sinn, wenn der Schlüssel dafür in der Schreibtisch-Lade liegt oder der Zahlen-Code auf dem Stehkalender notiert ist. Oder noch schlimmer, wenn der Tresor genauso wie die Eingangstüre offen steht.

Keine Trennung ist zwingend vorgesehen zwischen Waffe und Munition, obwohl auch hier eine Steigerung der Sicherheit möglich wäre. Wenn also eine zusätzliche Versperrung in einem extra Behältnis für Munition gemacht werden könnte - ist nicht schlecht, aber ist auch nicht gefordert.

Wenn nun dein Interesse darin liegt einen Waffenschrank selbst zu bauen, dann ist aus polizeilicher Sicht ein Metall-Schrank mit einer höheren Material-Stärke prinzipiell einem Holz-Möbel vorzuziehen. Dies allein schon deshalb, weil die Notwendigkeit von schwerem Werkzeug bei beabsichtigter unbefugter Öffnung hier eher gegeben ist. Wichtig ist natürlich auch, dass der Verschluß-Mechanismus ebenso wie der Waffenschrank selbst, einem mindestens genauso hohem Sicherheits-Standard entspricht. Das wäre zumindest durch ein in Stahl schließendes Zylinderschloß und/oder bei einer mehrfach-Verriegelung gegeben. Bei Vorhänge-Schlössern ist in den meisten Fällen diese Sicheheit nur bedingt vorhanden. Zu bedenken ist auch, dass bei einem Stahl-Schrank, der zudem noch extra verschlossen ist, das Interesse besonders hoch sein wird, nachzuschauen was darin zu finden ist.

Wenn du nun eher zu einem unscheinbareren Holz-Möbel als Aufbewahrungsmöglichkeit tendierst, dann sollte dieses Möbel auch primär nicht mittels Schraubendreher oder Hammer an der Rückwand oder sonst eine leichte Möglichkeit zur illegalen Öffnung bieten. Also geschraubt und gedübelt und geleimt, eventuell mit Stahl-Winkeln in den Ecken noch vertärkt, vielleicht sogar doppelwandig usw.

Allgemein würde ich empfehlen, dass sowohl ein Metall- als auch ein Holz-Waffenschrank durch zusätzliche technische Mittel an den Aufstellungsort gebunden ist. Also anschrauben, festkleben, andübeln, einbetonieren usw. - aber doch so, dass diese Maßnahmen nicht sofort und leicht erkennbar sind und bei einem Versuch das gesamte Möbel zu entfernen ein massiver Widerstand vorhanden ist.

Mein persönlicher Favorit ist ein schweres Holzmöbel, das fest mit der sonstigen Einrichtung oder der Hausmauer verbunden ist, mit eingebautem Metall-Schrank, der mit dem Holz-Möbel fest verschraubt oder verklebt ist. Beide Teile dieses Waffenschrankes sind mit unterschiedlichen Schlössern versperrt, den Schlüssel hat nur der Waffen-Berechtigte. Das äußere Erscheinungsbild des Holz-Schrankes ist ohne Hinweis über den möglichen Inhalt, idealerweise also im Küchenbereich oder im Wohnzimmerbereich eventuell integriert in die sonstigen Möbel (z.B. hinter Mauerverkleidung oder in der Sockel-Leiste einer Küchenzeile). Ein alternativer Aufbewahrungsort wie zum Beispiel im Hobby-Raum unter der Modell-Eisenbahn oder in der Werkstatt wäre auch denkbar.

Bei der Umsetzung gutes Gelingen
lg
Walter Praher
ORIGAMI.GRAZ

einfach bei den zuständigen Behörden die notwendigen Anforderungen erfragen