Welche Medien auf einem Markt

Hallo w-w-w-Gemeinde,

mich würde interessieren, wie die Rechtslage aussieht, wenn sich jemand auf einen Markt stellt und dort seine Dienste, akustisch untermalt, anbietet.
Mal davon ausgegangen, dass er Aufmerksankeit durch „Hintergrund“-Musik oder durch Computerspiele mit Soundausgabe erregen möchte. Ich kann mir vorstellen, dass die Musik nicht allzu laut sein darf, aber wie sieht es aus lizenrechtlicher Sicht aus? Welche Musik darf abgespielt werden und dürfen PC-Spiele (auch Demo-Versionen wären denkbar) überhaupt öffentlich genutzt werden?

Was wisst Ihr?

Grüße

Achim Schmitz

Wenn er irgendein Musikprodukt abspielen möchte müsste er GEMA-Gebühr bezahlen, (bei PC-Spielen gibts evtl etwas anderes ähnliches, aber das liesse sich rausfinden- Stichwort Verwertungsgesellschaft)
Und bevor er sich irgendwohinstellt (auch wenn er selbst die Mucke macht)muss er das Ordungsamt der Stadt um Erlaubnis befragen (schließlich nutzt er öffentlichen Grund für irgendwas) und dort auch irgendwas unterschreiben und ggf. Gebühr dafür bezahlen.
Gruß SUsanne

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