Hallo w-w-w-Gemeinde,
mich würde interessieren, wie die Rechtslage aussieht, wenn sich jemand auf einen Markt stellt und dort seine Dienste, akustisch untermalt, anbietet.
Mal davon ausgegangen, dass er Aufmerksankeit durch „Hintergrund“-Musik oder durch Computerspiele mit Soundausgabe erregen möchte. Ich kann mir vorstellen, dass die Musik nicht allzu laut sein darf, aber wie sieht es aus lizenrechtlicher Sicht aus? Welche Musik darf abgespielt werden und dürfen PC-Spiele (auch Demo-Versionen wären denkbar) überhaupt öffentlich genutzt werden?
Was wisst Ihr?
Grüße
Achim Schmitz