Hallo liebe wer-weiß-was-Gemeinde,
welche Medikamente werden bei der aktiven Sterbehilfe (z. B. in Holland oder Schweiz) eingesetzt? Ich habe von einem gehört, wo man ruhig einschläft und es dann zu einem Atemstillstand kommt. Zwar habe ich gegoogelt, bin jedoch nur auf die Seiten mit der rechtlichen Disskussion gekommen. Mich interessieren die Namen sowie die langläufigen Abkürzungen der Medikamente.
Vielen Dank im Voraus!
Stefan
Hi…
Und du glaubst wirklich dass man sowas einfach so mal ins Netz reinsetzt??
*verwundert*
P.S.:Und ich halte mich immer für zu naiv!
Gruss F.
Oh je…Meinst du dass das ok ist?Ich meine dass man öffentlich unter Sterbehilfe sowas findet?
Gruss F.
Oh je…Meinst du dass das ok ist?Ich meine dass man
öffentlich unter Sterbehilfe sowas findet?Gruss F.
Wie sagte ein berühmter Wissenschaftler noch gleich? Die Dosis macht das Gift? Wenn jemand illegalerweise Sterbehilfe leisten will, dann wird er das schaffen, da es immer irgendwelche Substanzen gibt, die einen einigermaßen schmerzfreien Tod hervorrufen.
(Man kann ja auch keine Hochhäuser verbieten, nur weil sich Selbstmörder runterstürzen…)
Hi,
ja klar… Denke schon… Es wird den Kram schon nicht im Supermarkt um die Ecke geben…
LG
Chris
‚‚langläufig‘‘…
… Es heißt korrekt „landläufig“. Mit Langlauf hat das nichts zu tun. Nicht, daß das hier jemand liest und danach meint, es heiße „langläufig“.
Oh je…Meinst du dass das ok ist?Ich meine dass man
öffentlich unter Sterbehilfe sowas findet?
Natürlich. Warum denn nicht? Ist jetzt schon das Wissen um diverse Vorgänge illegal?
J~
Stimmt…
Hallo J~
Naja stimmt ja auch…Ich rücke ja auch kein Barbital einfach so mal raus.
Aber es klang irgendwie so krass…
Und ich dachte ehrlich gesagt dass es noch krassere Medikamente sind als Barbiturate…Naja habe mich nie so richtig mit Sterbehilfe befasst.Wobei ich mit einigen Patienten gut mitfühlen kann wenn sie schneller sterben wollen statt Schmerzen zu erleiden…
gruss F.
Wie sagte ein berühmter Wissenschaftler noch gleich? Die Dosis
macht das Gift? Wenn jemand illegalerweise Sterbehilfe leisten
will, dann wird er das schaffen, da es immer irgendwelche
Substanzen gibt, die einen einigermaßen schmerzfreien Tod
hervorrufen.(Man kann ja auch keine Hochhäuser verbieten, nur weil sich
Selbstmörder runterstürzen…)
Hallo,
irgendwie finde ich diese Antwort nicht passend.
Als ich die Frage gelesen habe, habe ich mich auch gefragt, ob es richtig ist, das hier zu beantworten. Denn immerhin geht es um etwas, das in deutschland verboten ist.
Ich kann die Argumente verstehen, die hier angebracht werden, aber nicht deine Antwort; die finde ich etwas naiv und zu schnell abgetan:
Das würde heißen: wenn hier jemand fragt, wie er jemanden um die Ecke bringen kann (mal überzogen), dann kann man ihm ruhig eine Anleitung geben, denn er findet sie sowieso irgendwo?
Oder wenn jemand im Steuer/Rechts-Versicherungs-PC-Brett fragt, wie er irgendetwas tun kann, was illegal ist, dann kann man ihm diese Antwort ruhig geben?
Ich weiß nicht…
Ich habe in den o.g. Brettern jedenfalls schon sehr oft gelesen, dass es wohl keine Antwort geben wird, weil das entsprechende Vorhaben illegal ist…
Im Übrigen weißt du ja gar nicht,wieso der Fragesteller diese Antwort haben möchte… ob er selbst betroffen ist… oder ob er meint, seine Oma braucht ein wenig Hilfe… oder ob er meint, man könne ja auch was anderes damit anstellen. (auch mal überzogen dargestellt, will natürlich niemandem was unterstellen).
Gruß
Shannon
Hi F.,
es gibt ja immer unterschiedliche Ansätze mit „Risikoinformationen“ umzugehen. Themen wie Umgang mit Medikamenten, Selbsttötung (im weitesten Sinne), Bombenbau usw kann man ja dadurch begegnen, dass man „das Volk“ dumm hält und Informationen zurückhält. Man kann ihm aber auch zusätzlich eine Eigenverantwortung eingestehen bzw „aufbürden“ welche die negativen Folgen eines Missbrauches verhindert. IMHO ist die zweite Lösung die bessere weswegen ich auch kein „Verschweiger“ bin.
Naja habe mich nie so
richtig mit Sterbehilfe befasst.Wobei ich mit einigen
Patienten gut mitfühlen kann wenn sie schneller sterben wollen
statt Schmerzen zu erleiden…
Für mich schließt das eigene Recht auf Leben selbstverständlich auch den eigenen Tod mit ein; als Gesellschaft muss man sich natürlich fragen, ob man die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass möglichst wenige Menschen von ihrem Recht gebrauch machen (müssen). Z.B. durch die gesetzliche Freigabe schmerzstillender Medikamente aus „Betäubungsmitteln“.
Viele Grüße,
J~
Hallo…
IMHO ist die zweite Lösung die bessere weswegen ich auch kein
„Verschweiger“ bin.
Ja das ist wohl wahr.Menschen die verantwortungslos handeln WOLLEN kommen so oder so an ihr Tat-Objekt.Nur muss ich auch intensiv fragen dürfen warum man solche Informationen anfordert.Und ich finde dies auch wichtig.
Z.B. durch
die gesetzliche Freigabe schmerzstillender Medikamente aus
„Betäubungsmitteln“.
Was meinst du genau mit gesetzlicher Freigabe?Betäubungsmittel sind ja ganz ganz streng unter Kintrolle.Es gibt auch drei Kategorien.Nämlich welche die verordnungsfähig sind und somit auch verkehrsfähig, dann gibts welche die sind nicht verordnungsfähig aber nur zu Untersuchungs - und Forschungszwecken verkehrfähig.Dann gibt es welche die weder verordnungs- noch verkehrfähig sind.
Oder vielleicht denke ich jetzt zu umständlich?
fragende Grüsse
Firdevsii
Ich habe in den o.g. Brettern jedenfalls schon sehr oft
gelesen, dass es wohl keine Antwort geben wird, weil das
entsprechende Vorhaben illegal ist…Im Übrigen weißt du ja gar nicht,wieso der Fragesteller diese
Antwort haben möchte… ob er selbst betroffen ist… oder ob
er meint, seine Oma braucht ein wenig Hilfe… oder ob er
meint, man könne ja auch was anderes damit anstellen. (auch
mal überzogen dargestellt, will natürlich niemandem was
unterstellen).
In diesem einzelnen Fall war die Fragestellung knapp und wer nicht halbwegs dämlich ist, könnte genausogut bei Wikipedia danach gucken und er hätte es in zwei Sekunden.
Klang hier nämlich wirklich eher nach Intresse, als nach irgendwelchen weiterführenden Plänen („Meiner Oma gehts so schlecht, ich wollt fragen, wie diese Tötungsmedikamente heißen…“ mal übertrieben gesagt)
Verallgemeinern lässt sich das natürlich nicht, da stimme ich zu.
Zudem habe ich ja keine konkrete Anleitung gegeben, wie man etwas Illegales durchführt (zumal in diesem Falle die Medikamente auch zur Einschläferung von Tieren benutzt werden).
Oder vielleicht denke ich jetzt zu umständlich?
Man könnte sich auch mit rezeptfreien Dingen umbringen, was leider ziemlich oft vorkommt - Überdosis Schmerztabletten zum Beispiel
(An alle die es Nachmachen wollen… *SCNR* Der Tod ist nicht sicher und die meisten Selbstmörder werden gefunden, total vergiftet und dann muss man ihnen den Magen leerpumpen usw…)
Hi Laralinda
Man könnte sich auch mit rezeptfreien Dingen umbringen, was
leider ziemlich oft vorkommt - Überdosis Schmerztabletten zum
Beispiel
Na klar…Wer sich entschlossen hat der ziehts auch durch…Da helfen Verbote auch nichts.
Gruss Firdevs
Hi,
Z.B. durch
die gesetzliche Freigabe schmerzstillender Medikamente aus
„Betäubungsmitteln“.
Was meinst du genau mit gesetzlicher Freigabe?Betäubungsmittel
sind ja ganz ganz streng unter Kintrolle.
eben. Nur manchmal ist die Kontrolle derart „gut“, dass auch die unter Umständen sinnvolle Nutzung unterbunden oder zumindest stark behindert wird. Welche Medikamente das im einzelnen sind weiß ich nicht; ich nehme mal an das es sich um Cannabis-Wirkstoffe handelt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Canabis#Cannabis_als_Me…
Es gibt auch drei
Kategorien.Nämlich welche die verordnungsfähig sind und somit
auch verkehrsfähig, dann gibts welche die sind nicht
verordnungsfähig aber nur zu Untersuchungs - und
Forschungszwecken verkehrfähig.Dann gibt es welche die weder
verordnungs- noch verkehrfähig sind.
Oder vielleicht denke ich jetzt zu umständlich?
Nee, das hast du genau richtig erkannt Ich hörte, dass die Verordnungsverfahren oft da zu umständlich nur ungerne angewandt werden oder gar ganz verboten sind.
Grüße,
J~
Hallo…
Welche Medikamente das im
einzelnen sind weiß ich nicht; ich nehme mal an das es sich um
Cannabis-Wirkstoffe handelt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Canabis#Cannabis_als_Me…
Nach meinem Wissensstand ist unter Cannabioiden nur eine abgewandelte Form, nämlich das Dronabinol auf dem deutschen Arzneimittelmarkt zugelassen.
Aber Cannabioide sind hier meines Erachtens noch nicht als Schmerzmittel und für Tumorpatienten, MS und vor allem auch bei Morbus Chrohn zugelassen.In Kanada z.B. schon.
Die Wirkung ist eigentlich erwiesen bei obigen genannten Krankheiten…Ist noch heftig in Diskussion.
gruss Firdevsii
Guten Tag,
Die Verfügbarkeit dieser Informationen ändert an dem Vorhaben eines Sterbewilligen genauso wenig, wie das Wissen, dass es Schusswaffen gibt. Nur dass, ersteres nicht so populär ist.
Außerdem sind diese Informationen auch auf Wikipedia für jeden zugänglich.
In den Niederlanden und in Belgien verwenden die Ärzte dagegen Thiopental oder Propofol, gelegentlich auch Pentobarbital, Secobarbital und Natriumpentothal.
Der Arzt holt das Präparat selbst von der Apotheke ab. Für die
Prämedikation werde Midazolam intravenös verwendet, so die
niederländische Ärztevereinigung (KNMG). Die Kosten für die Medikation,
rund 25 bis 50 Euro, übernimmt in beiden Ländern die
Krankenversicherung.
Peter Puppe schreibt in seinem Buch Sterbehilfe 4+1 Wege zum selbstbestimmten Sterben:
Zum Medikamenten-Mix gehören MCP zur Vorbereitung des Magens, 500 bis
750 Milligramm Diazepam zum Erreichen des Tiefschlafs und 80 bis 100
Tabletten des Malariamittels Chloroquin für die tödliche Wirkung. Atem-
und Herzstillstand trete je nach Kräftezustand des Körpers 45 Minuten
bis sechs Stunden nach der Einnahme ein.
In der Schweiz, wo der Patient selbst für die Sterbebegleitung aufkommt
(rund 50 Franken für die Medikation) wird neben MCP beziehungsweise
Domperidon 15 Gramm Natriumpentobarbital in Pulverform verwendet, das in
Wasser aufgelöst wird. In Deutschland ist die Anwendung verboten.
Lediglich Tierärzte dürfen das Mittel zum Einschläfern verwenden.
Ich hoffe, dass dies endlich mal ein informativer Beitrag ist, der die eigentliche Fragestellung zufriedenstellend beantwortet. Die vorhergegangenen Beiträge sind reine Spekulationen über gefüttert mit Halbwissen. Und um es nochmals zum Ausdruck zu bringen: All die Informationen über Medikamente zur Sterbehilfe unterliegen weder Verboten noch ist es verboten, über dieses Thema zu reden oder sich zu informieren.