Welche messer darf man tragen

Guten Tag,
mir hat sich schön öfter die frage gestellt welche messer man in der öffentlichkeit grundsätzlich tragen darf und welche nicht, außerdem ab welchem alter man „legale“ messser tragen darf.
mir ist zudem zu ohren gekommen das beispielsweise springmesser verboten sind, weil man sie mit einer hand mit einem knopfdruck oder ähnlichem öffnen kann.
wie sieht es dann mit taschenmessern aus, die man mit einer hand öffnen kann (aber nicht mit knopf oder ähnlichem und klinge schnellt nicht heraus) und die dann festgestellt sind?

Hallo,

man verzeihe mir meine Einfallslosigkeit, aber ich habe einfach mal nach Messer und Waffengesetz geguglt und das am klarsten formulierte rausgesucht:

http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtsla…

Gruß

Annie

Hallo

Wollte nur mal zum Besten geben, was mir dazu einfällt:

Spring- und Klappmesser die vorne oder seitlich herausschnellen sind prinzipiel verboten.

Einhandmesser die mit einem Jumper oder ähnlichem geöffnet werden können sind, zumindest im polizeilichen Alltag, umstritten.

Allgemein normale Klappmesser (z.B. Taschenmesser) die eine größere Klingenlänge als 8,5 cm haben sind auch verboten.

Es gilt, wenn du ein Messer mit dir führst und kontrolliert wirst, solltest du einen guten Grund nennen können, warum du das Messer mitführst. Solltest du schon eine gewisse Vorgeschichte haben, kann die Polizei jedes Messer von dir Beschlagnahmen in Hinblick auf die Einziehung.

Hier sei auch gesagt, dass man normalerweise sehr selten im Alltag ein Messer benötigt, das über ein normales Taschenmesser hinaus geht.

Gruß

danke hat mir sehr weitergeholfen

Hi!

Spring- und Klappmesser die vorne oder seitlich
herausschnellen sind prinzipiel verboten.

Falsch! -> sh. Link von Awful Annie

Einhandmesser die mit einem Jumper oder ähnlichem geöffnet
werden können sind, zumindest im polizeilichen Alltag,
umstritten.

Sind nicht umstritten, sondern fallen unter das „Führungsverbot“ -> sh. Link von Awful Annie

Allgemein normale Klappmesser (z.B. Taschenmesser) die eine
größere Klingenlänge als 8,5 cm haben sind auch verboten.

absolut Falsch! -> sh. Link von Awful Annie

Es gilt, wenn du ein Messer mit dir führst und kontrolliert
wirst, solltest du einen guten Grund nennen können, warum du
das Messer mitführst.

Falsch! Man braucht gar nichts begründen, wenn man in einer normalen Umgebung ein Messer führt, welches nicht als Waffe und/oder unter §42a WaffG fällt.

Sorry, aber ich würde Dir vorschlagen, in Zukunft lieber nicht zu antworten, wenn Du keine Ahnung von der Materie hast.

Viele Grüße
Beowolf
(Opinel-, Pohl Hornet XL- und Pohl H3 Alpha One-Träger)

2 „Gefällt mir“

Leatherman
Hallo, Experte,

hab schon mal eine ähnliche Frage gestellt und nur sinnlose Antworten erhalten, vielleicht kannst Du mir weiterhelfen:

Mein Leathermann ist explizit laut Werbung und laut Konstruktion mit einer Klinge versehen, die einhändig bedienbar ist, und einrastet, d.h. automatisch nach dem Öffnen festgestellt wird.

Laut dem Waffengesetz ist das einem „Einhandmesser“ wie z.B. dem Ti-Lite von Cold Steel gleichgestellt, oder?

Gruss, Marco

Hallo Marco,

ist bei meinem Leatherman Wave genauso.
Genau genommen handelt es sich dabei um ein Einhandmesser, da die Klinge einhändig geöffnet und automatisch arretiert wird.

Man könnte sich beim Führen darauf berufen, dass es sich um ein Werkzeug handelt und dadurch das Führungsverbot nicht greift (WaffG § 42a, Absatz 3 -> berechtigtes Interesse), doch solange das „berechtigte Interesse“ nur schwammig formuliert ist oder das BKA kein Feststellungsbescheid für´s Leatherman ausgibt, ist man von der Willkür der Polizeibeamten abhängig.

Gruß
Beowolf

Hallo,

…doch
solange das „berechtigte Interesse“ nur schwammig formuliert
ist oder das BKA kein Feststellungsbescheid für´s Leatherman
ausgibt, ist man von der Willkür der Polizeibeamten abhängig.

Wie Richtig. Antwort der schwammigen Auslegung von Dr. Schäuble:

Die Polizeivollzugsbeamten können beurteilen, ob das Führen eines in
§ 42a WaffG genannten Messers tatsächlich zu Rettungs- oder zu
Einschüchterungszwecken mitgeführt wird.

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeubl…

Grüße

o.T. interessante Konstellation Nick/Frage