Welche mieter müssen schneeräumen?

in meinem mietvertrag steht nichts davon das ich im winter schneeräumen muss. wir sind ein dreifamilienhaus und ich wohne unter dem dach. meine frage ist also , ob auch ich morgens den schnee räumen muss, oder ob die mieter unten und das geschäft dafür zuständig ist???

Nagel mich jetz nicht fest, aber normalerweise ist der Hauseigentümer für die Schneeräumung verantwortlich, wenn ihr von einer Hausverwaltung verwaltet werdet ruf dort an oder beim Hauseigentümer direkt, da eine Räumpflicht besteht muß einer der Beiden darüber Auskunft geben können. Auch in Deiner Nebenkostenabrechnung könntest Du einen Hinweis darauf finden ob ein Räumdienst bei Euch arbeitet oder in vielen Fällen sind kleine Schilder an den Regenrohren angebracht welche Firma bei Eu arbeitet.
Ich hoffe das hilft erstmal.
Gruß vom Natternkopf

sorry, ka, klär es mit dem vermieter ab, ich schrebi so etwas immer in die Mietverträge mit rein.
in meinem mietvertrag steht nichts davon das ich im winter
schneeräumen muss. wir sind ein dreifamilienhaus und ich wohne
unter dem dach. meine frage ist also , ob auch ich morgens den
schnee räumen muss, oder ob die mieter unten und das geschäft
dafür zuständig ist???

Ich bin nicht ganz sicher.
Eigentlich muss der Vermieter das regeln.
Den würde ich als erstes ansprechen.
Es gibt auch Hausmeister oder Hausmeisterdienste die solche Arbeiten eerledigen.
MfG Manfred

Hallo,
wenn nichts davon im mietvertrag steht,dann hast du „schneefrei“.
schöne grüße
G.G

Auch wenn im Mietvertrag explizit nichts genau geregelt ist gilt die allgemeine Hausordnung.

Damit ist normalerweise die Kehrwoche geregelt.
Im Eeinzelfall kann auch ein Unternehmen mit dem Räumdienst beauftragt sein dann wären die Kosten in einer Umlage enthalten. Weil ich den genauen Sachverhalt nicht kenne ist meine antwort nicht rechtsverbindlich. Ich würde Ihnen empfehlen mit den Mitbewohnern den Sachverhalt klären, und eine gütliche Einigung zu finden. Beispielsweise wenn sie keine Zeit haben jemandem ein Taschengeld zu geben, der dann die Sache für Sie erledigt.
Viel Erfolg und alles Gute.

in meinem mietvertrag steht nichts davon das ich im winter
schneeräumen muss. wir sind ein dreifamilienhaus und ich wohne
unter dem dach. meine frage ist also , ob auch ich morgens den
schnee räumen muss, oder ob die mieter unten und das geschäft
dafür zuständig ist???

Hallo Daniel,
üblicherweise wird das meist in einer Hausordnung geregelt (manchmal aber auch im Mietvertrag) und zwar genau so, wie die Flurwoche in Mehrfamilienhäusern organisiert ist. D.h., dass Du normalerweise dann mit dem Schneeräumen dran bist, wenn Du auch Flurwoche hast.
Ausgenommen vom Schneeräumen sind meines Wissens Mieter nur dann, wenn für diese Arbeiten vom Vermieter jemand anderes dafür eingestellt ist, z.B. ein Hausmeister. Dann müssen allerdings die Kosten dafür als Nebenkosten bezahlt werden.