Hallo Herr X ,
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also grundsätzlich kann man durchaus an Familie vermieten und brauch auch nicht unbedingt kostendeckend vermieten, was bei Einfamilienhäusern (?) ja oft unmöglich ist.
Es ist angebracht hier den Steuerberater nach den Erfahrungen mit dem örtlichen Finanzbehörden zu fragen. Es gibt schon Unterschiede.
Faustregel ist hier immer die örtliche Vergleichsmiete.
Bei einem Mehrfamilienhaus wären das z.B. auch die anderen Mieten im Haus.
Natürlich auch der Mietpreisspiegel des Ortes (falls vorhanden).
In der Regel steht das FA dem Vermieter bei Vermietungen an die Familie auch einen „vernünftigen“ Abschlag von der Vergleichsmiete zu.
Man könnte das auch mit dem FA-Sachbearbeiter klären.
(Kann natürlich in die falsche Richtung schlagen)
Ich würde mal mit dem Steuerberater anfangen .
mfg Jürgen