Hallo,
folgender Fall:
Herr X hat ein zweites Haus mit Vollfinanzierung gekauft und vermietet es an seine Eltern. Natürlich möchte Herr X Geld vom Fiskus zurückbekommen und setzt die Kaltmiete niedriger als die Bankraten an.
Wie weit kann Herr X bei der Miete untehalb des durchschnittlichen Mietspiegels oder des Mindestwertes im mietspiegel bleiben ohne dass das Finanzamt Einwende erhebt?
Danke!