Hallo, liebe Experten,
gesetzt den Fall, jemand ist als Selbständiger in der GKV freiwillig versichert und außerdem noch in der BG, er erleidet einen Arbeitsunfall und bekommt Verletztengeld, wird über diese Zahlung eine Mitteilung an die Krankenkasse gemacht? Wenn ja, was wird da mitgeteilt,: nur die Tatsache des Unfalls, die Dauer der AU oder die Höhe der Zahlung oder alles zusammen?
Für eine Antwort wäre ich außerordentlich dankbar.
Viele Grüße
Felix
Hallo,
in der Regel beauftragt die BG. sogar die gesetzliche Krankenkasse das Verletztengeld auszuzahlen, von daher ist eine Mitteilung an die Kasse deswegen eigentlich nicht erforderlich. Während der Verletztengeldzahlung sind auch keine Krankenversicherungsbeiträge
an die Krankenkasse zu entrichten, da diese von der BG. getragen werden.
Sollte hier Widererwarten die BG. selbst auszahlen wollen, dann
wissen die evtl. nichts von der gesetzlichen Krankenkasse.
Gruss
Günter Czauderna