Welche Möglichkeit gibt es

… Frau A fährt ein Auto daß nicht ihr gehört und ihr für einen bestimmten Zeitraum überlassen wurde. Den Zeitpunkt der Rückgabe hat sie auch durch Anwaltsschreiben nicht eingehalten. Sie fährt weiterhin das Auto weiter. Ein Zweitschlüssel kann nicht angefertigt werden, da das Auto zu alt ist. Abgemeldet kann es auch nicht werden, da sie den Fahrzeugschein hat. Sie zahlt weder die Versicherung noch Steuer. Der Fahrzeughalter sieht nicht ein, dies für sie zu übernehmen.
Welche legale Möglichkeit gibt es das Auto wieder in die Hand des Eigentümers zu bringen.

Hallo!
So auf Anhieb würde ich das Delikt als Unterschlagung definieren:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung
Da wäre dann gegebenenfalls eine Strafanzeige möglich.

Hallo,

So auf Anhieb würde ich das Delikt als Unterschlagung
definieren:

Naja, aber gefragt war ja nicht danach, wie die Autofahrerin bestraft wird, sondern wie der Eigentümer sein Auto wieder bekommt. Und hier ist nicht das Strafrecht, sondern das Zivilrecht zuständig.

Der Eigentümer hat grundsätzlich einen Herausgabeanspruch gegen den unrechtmäßigen Besitzer. Dieser kann jedoch hier nicht selbst durchgesetzt werden, sondern muss eingeklagt werden. Der Eigentümer muss also den Besitzer auf Herausgabe verklagen und den Titel dann durch den Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.

Rechtlich gehts nicht anders.

Gruß
Dea

Hallo,
in der Praxis läuft es doch meistens so: Anzeige bei Polizei, Auto wird zur Fahndung (Eigentumssicherung) ausgeschrieben, irgendwann sichergestellt und die zivilrechtliche Seite später geklärt.

Dachsgruß

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Abmelden?
Hallo dea,

da der Ursprungsposter das Abmelden ansprach (um Steuer und Versicherung zu vermeiden), kann er nicht auch ohne Fahrzeugschein abmelden? Geht bei Verlust der Papiere doch auch.
Wenn es ihm nicht auf das „alte“ Auto ankommt, hat der Unterschlager doch bei einer Kontrolle die A-Karte, oder nicht?

MfG

tantal

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Hi,

er muss das Fahrzeug als gestohlen melden, dann kommt er da „raus“ mit etwas Papierkrieg (weiß das nur vom Hörensagen, war selbst mit eigenem Fz noch nie betroffen).
Auch dem Versicherer müsste er diese Mitteilung machen. Ohnehin, wenn er Geld über die Kasko bekommen möchte. Versichert ist das Fz zunächst mal weiterhin.

Grüße, M

Auch dem Versicherer müsste er diese Mitteilung machen.
Ohnehin, wenn er Geld über die Kasko bekommen möchte.

Von der Kasko bekommt er definitiv kein Geld, das Fahrzeug wurde nicht gestohlen, sondern unterschlagen.

Gruß keki

Von der Kasko bekommt er definitiv kein Geld, das Fahrzeug
wurde nicht gestohlen, sondern unterschlagen.

Na ja, ohne die konkreten Bedingungen mal gelesen zu haben, halte ich die „definitive“ Aussage für etwas vorschnell, obwohl Du vermutlich recht hast.
Aber den Schaden sollte/müsste er ohnehin melden, auch zur KH.

Grüße, M

Na ja, ohne die konkreten Bedingungen mal gelesen zu haben,
halte ich die „definitive“ Aussage für etwas vorschnell,
obwohl Du vermutlich recht hast.
Aber den Schaden sollte/müsste er ohnehin melden, auch zur KH.

Grüße, M

Hi,
dann ersetze ich „definitiv“ durch „wahrscheinlich“ :wink:
KH Schaden melden? Da habe ich gar nichts davon gelesen?
Gruß keki

lesen!

KH Schaden melden? Da habe ich gar nichts davon gelesen?

Hi,

ja, ich hatte auch den Eindruck, dass Du das nicht richtig gelesen hattest… :smile:

Grüße, M

… Frau A fährt ein Auto daß nicht ihr gehört und ihr für einen bestimmten Zeitraum überlassen wurde. Den Zeitpunkt der Rückgabe hat sie auch durch Anwaltsschreiben nicht eingehalten. Sie fährt weiterhin das Auto weiter. Ein Zweitschlüssel kann nicht angefertigt werden, da das Auto zu alt ist. Abgemeldet kann es auch nicht werden, da sie den Fahrzeugschein hat. Sie zahlt weder die Versicherung noch Steuer. Der Fahrzeughalter sieht nicht ein, dies für sie zu übernehmen.

Welche legale Möglichkeit gibt es das Auto wieder in die Hand des Eigentümers zu bringen.

Hi,
hab den Post jetzt nochmals gelesen. Wenn hier etwas von einem KH Schaden steht, melde ich mich jetzt ab, bis ich wieder normal bin :wink:
Gruß keki

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Hallo Roadrenner.
Mach nicht son Wind,nimm ein Kumpel und nen Hänger und hol dein Auto ab.

Fertig

gruß Mücke

Bist Du etwas durcheinander? Du zitierst jetzt das Ursprungsposting, geantwortet hast Du aber auf MEIN Posting. Aber Schwamm drüber, so irre wichtig ist das nun auch wieder nicht.

Grüße, M