Welche Möglichkeiten

Angenommen es gibt Beschränkungen für Benutzung öffentlichen Eigentums, die in Form von Beschilderung festgehalten sind, natürlich hält sich keiner drann.
Die Verandwortlichen geben das auch so zu, das sie die Einhaltung mangels Personal nicht durchsetzten können.

Dadurch entstehen hohe Schäden an privatem Besitz und auch Personenschäden.

Eine Zwangsmaßname durch eine Bauliche Veränderung wird von den Verantwortlichen abgelehnt.

Gibt es die Möglichkeit den Klageweg zu begehen oder nicht?
Wenn ja auf welcher Grundlage?

P.S. Keine Hausarebit oder Prüfungsfrage ein Streit unter Halbwissenden :wink:)

Angenommen es gibt Beschränkungen für Benutzung öffentlichen
Eigentums, die in Form von Beschilderung festgehalten sind,
natürlich hält sich keiner drann.

Geht das ein wenig konkreter?

Dadurch entstehen hohe Schäden an privatem Besitz und auch
Personenschäden.

Wie?

P.S. Keine Hausarebit oder Prüfungsfrage ein Streit unter
Halbwissenden :wink:)

Deswegen sollen alle anderen auch nur die Hälfte erfahren?

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