Angenommen es gibt Beschränkungen für Benutzung öffentlichen Eigentums, die in Form von Beschilderung festgehalten sind, natürlich hält sich keiner drann.
Die Verandwortlichen geben das auch so zu, das sie die Einhaltung mangels Personal nicht durchsetzten können.
Dadurch entstehen hohe Schäden an privatem Besitz und auch Personenschäden.
Eine Zwangsmaßname durch eine Bauliche Veränderung wird von den Verantwortlichen abgelehnt.
Gibt es die Möglichkeit den Klageweg zu begehen oder nicht?
Wenn ja auf welcher Grundlage?
P.S. Keine Hausarebit oder Prüfungsfrage ein Streit unter Halbwissenden
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