Hallo,
da gilt es zunächsteinmal mit dem Krankenhaus abzuklären ob dieses die Patientin als Pflegepfall ansieht. Wenn ja, dann teilt das Krankenhaus dies der Krankenkasse mit (ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine GKV-Kasse handelt).
Danach muss abgeklärt werden ob im häuslichen Bereich die Pflege sichergestellt ist bzw. wie die Sicherstellung erfolgen könnte.
Wer soll die Pflege durchführen ?
Verwandte, Bekannte oder Nachbarn kommen offenbar nicht in Frage.
Stellt sich die weitere Frage ob die Patientin nach Hause entlassen werden könnte wenn nur ein Pflegedienst die Pflege durchführen würde.
Die Pflegekasse wird aufgrund der Einschätzung des Krankenhauses zunächst eine vorläufige Einstufung vornehmen (Pflegestufe I).
Sollte die Pflege in der häuslichen Umgebung nicht direkt umgesetzt werden können bietet sich im Anschluss an die Krankenhausehandlung eine Kurzzeitpflege (Dauer maximal 4 Wochen) an - Kostenträger wäre hier die Pflegekasse.
Wenn es im häuslichen Bereich eben nicht geht, bleibt nur die stationäre Pflege übrig. Steht direkt kein Heimplatz zur Verfügung kann auch hier die Kurzzeitpglege als Übergang gewählt werden.
Die Pflegekasse wird den MDK beauftragen eine endgültige Begutachtung vorzunehmen, enweder in der häuslichen Umgebung oder bereits schon in der Kurzzeitpflegeinrichtung.
Im Krankenhaus selbst wendet man sich am Besten an den dortigen Sozialdienst, dort wird man beraten und die beantragen auch die Einstufung bei der Pflegekasse.
Die Patientin muss den Antrag aber unterschreiben.
Gruß
Czauderna