Welche Möglichkeiten gibt es, bei Zeitverzögerungen durch Architekten beim Hausbau zu reagieren?

Welche Möglichkeiten gibt es, zu reagieren, wenn sich die Planung und der Bau eines Anbaus verzögert, weil der Architekt die erforderlichen Unterlagen (Bauantrag, Ausschreibungsplanung) nicht rechtzeitig fertig stellt?

Sachverhalt: 
Es wurde ein Architekt beauftragt, einen Anbau zu planen und dafür später die Bauaufsicht zu übernehmen. Dabei wurde auf Wunsch des Bauherren durch den Architekten ein Zeitplan erstellt. 

Durch diesen Zeitplan wurde z.B. festgelegt, dass der Abriss des Altbestandes im Januar erfolgen soll. Bisher (Februar) ist jedoch nicht einmal die Ausschreibungsplanung fertig, so dass nicht einmal Angebote zum Abriss des Bestandes vorliegen. 

Klärende Gespräche mit dem Architekten wurden bereits gesucht. Die Begründungen reichen von „der Statiker hat so lange gebraucht“ bis hin zu „das EDV System ist abgestürzt“. - Der Vorschlag des Architekten war nun, Bauzeit zu sparen, indem z.B. schnell trocknenderer (aber somit auch deutlich teurerer) Beton genutzt wird. Doch selbst damit kann der zeitliche Verzug (ursprünglich sollte der Baubeginn bereits November sein) nicht aufgeholt werden. 

Aufgrund des verzögerten Abrisses und somit auch zu erwartenden Verspätungen im Bau befürchten die Bauherren vermehrte Bereitstellungszinsen bei der Bank sowie länger andauernde Doppelbelastungen (Kredit + zusätzliche Miete bis in das Haus eingezogen werden kann). Zudem steigen die Kosten im Bau durch z.B. den nun vorgeschlagenen schnell trocknenden Beton. 

Welche Möglichkeiten gibt es zu reagieren? Gibt es etwas analoges wie „Abmahnungen“ für Architekten? Wie müssen diese aussehen? Kann ggfs. Schadensersatz für die zusätzlich entstehenden Kosten geltend gemacht werden?

Hallo!

Allgemein gesprochen kann man Schadenersatzansprüche stellen.

Nur dazu müsste der Zeitplan auch Vertragsbestandteil geworden sein.
Und Archi muss die Verzögerung auch zu verantworten haben.

MfG
duck313

schwierig zu sagen … nimm Dir einen Anwalt…halte die Honorarzahlung an den Architekten zurück … diese kann er nur nach Erbringung von Teilleistungen abrechnen

Grüße

Hallo,
das Vertrauen zu Ihrem Planverfasser ist nicht mehr gegeben. Ich würde mich von ihm trennen. So wie  es aussieht läuft es auf einen Rechtsstreit hinaus. Hier kann nur ein fachkundiger Anwalt helfen.