Post in die U-Haft
Grüß Gott,
ich kenne die gesetzlichen Bestimmungen in Italien nicht. Ich halte es aber nicht für unwahrscheinlich, dass dich die italienischen Gesetze in diesem Punkt nicht allzusehr von den deutschen unterscheiden.
Sofern keine Ausnahmen verfügt sind, gilt in Deutschland: Die Briefe müssen auf deutsch geschrieben sein und werden an die JVA geschickt. Diese leitet den Breif zur Prüfung an das zuständige Gericht bzw. Staatsanwaltschaft. Nach der Prüfung (die 2-4 Wochen dauern kann) erhält der Gefangene die Post.
Alles, was mit der Straftat zu tun hat (Beweise, Zeugen, Tatablauf etc.) sollte nicht im Brief stehen, da er sonst möglicherweise nicht zugestellt wird.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Heitz
Briefe sind möglich. Ist ein Menschenrecht, Kontakt mit der Außenwelt ist sehr wichtig.
Gefangenenpost unterliegt während der U-Haft der Zensur. Nicht über die Sache schreiben, nichts einschließen, insbes. kein Bargeld!. Übersetzungs- und Dolmetschkosten trägt der Staat.