Hallo,
angenommen Bruder und Schwester liegen im Klinsch. Bruder ist u. a. psychisch krank, Schwester weiß das. Bruder bezieht deshalb auch Rente. Schwester macht aus einem einfachen Streit einen Dauerstreit,
zieht die Erkrankung des Bruders mit rein und zieht sich daran hoch, beschimpft und beleidigt ihn. Bruder lässt sich erst auf das Niveau hinab, reagiert auch mit Beleidigungen. Schwester macht immer weiter und hört garnicht mehr auf, Bruder reagiert schon garnicht mehr. Schwester wird immer intensiver,droht (aus bösen Spaß), Betreuung zu beantragen, ihn einweisen zu lassen usw. Bruder zeigt Schwester an.
Schwester erhält Anzeige, macht aber weiter, versucht ihn zu erpressen. Schwester erklärt, wenn die Anzeige nicht zurückgenommen werde, werde Bruder auch Anzeigen bekommen, auch von Leuten, mit denen er mal im Klinsch lag. Bruder zeigt weiter an. Schwester erhält Geldbuße. Schwester hebt Widerspruch gegen Geldbuße ein,geht zum Anwalt. Schwester weiß, das es bei Widerspruch zu einer Verhandlung kommen wird. Schwester erklärt im Anschluß in der Familie, wenn es zu einer Verhandlung käme, würde sie dafür sorgen, das psychologische Gutachten vom Bruder einbezogen werden würden, alle sollen erfahren, wieso Bruder wirklich krank ist… auch ehemalige Verfeindete vom Bruder werden dann davon erfahren, da sie in die Verhandlung einbezogen werden würden. Schwester hat bereits begonnen, beim Gesundheitsamt anzurufen, um über die Erkrankung des Bruders mehr in Erfahrung bringen zu können. Schwester weiß, das anrufe beim Gesundheitsamt zur Akte genommen werden, sie will auch den dortigen Psychiater vor Gericht laden lassen usw. Trotz Bußgeld spielt Schwester weiterhin widerliche Musik auf AB, diskriminiert Bruder weiter. Bruder geht zum Anwalt, erklärt die Lage und möchte wissen, ob man Schwester psychiatrisch begutachten kann, da sie krankhaften Hass hat, ob sie evtl. psychologische Hilfe braucht. ? Ferner will Bruder wissen, ob man verhindern könne, das Schwester durch eine Verhandlung Zugriff zu seinen Gutachten bekommt, evtl. durch Anwalt…
da sie bereits Mißbrauch damit ankündigte. Mißbrauchsankündigung lässt sich nur auf mitgeschnittenen Gespräch eines Zeugen bestätigen.
Anwalt erklärt, man solle alle Beweise sammeln, die Schwester ankündigt, allerdings zählen trotzdem mitgeschnittene Gespräche nicht als Beweis. ? Eine vorzeitige psychiatrische Begutachtung der Schwester ist nicht gegeben, erst bei der Verhandlung könne man das in Erwägung ziehen. Das Schwester evtl. Gutachten in die Finger bekommt, ließe sich nicht vermeiden, erst wenn sie damit Mißbrauch betriebe, könne man sie dafür rankriegen - das allerdins müsse dann auch erst wieder bewiesen werden. Bruder weiß nicht, ob das alles so richtig ist und wie er sich schützen soll. ? Überlegung trotz Anwalt zur Polizei zu gehen, diese über das Vorhaben in Kenntnis zu setzen. ? Schwester hat anscheinend vor, die Geldbuße zu drücken, indem sie vor Gericht erklären lassen will, von mehreren Leuten, das Bruder sich selbst psychisch krank bedingt, mit allen Leuten immer anlegen würde und selbst Beleidigung gegenüber Schwester geäußert hat. ? Sollte Bruder zur Polizei gehen.
Danke
Birgit