Welche Möglichkeiten?

Folgendes:

Eine Wohnung wurde angemietet, allerdings mit etlichen Mängeln,wie z. B. Duschbrause kaputt,Duschwanne hat Absplitterungen (diese sind rostig),Toilette wurde nur provisorisch abgedichtet und dadurch ist das PVC ruiniert und fleckig, teilweise fängt es an sich zu lösen.Diese Mängel wurden bei Einzug versichert gemacht zu werden,Leider wurde es nur einmal besichtigt,dann erkrankte der Arbeiter.Laut Mieterbund wird von dieser Hausverwaltung ohnehin nicht viel gemacht, auch Kautionen gibt es nicht zurück (auch dann nicht, wenn es einem zusteht und die Rückzahlung beschlossen wurde, zahlt der Vermieter nicht zurück, Einschreiben kommen angeblich auch nicht an.Und wie muß so ein Schreiben aussehen

Welche Rechte/Möglichkeiten gibt es? Kann nach nicht Einhaltung der Arbeiten oder evt.aus gesundheitlichen Gründen fristlos gekündigt werden?

Und wie sieht es mit Mängel wie z. B. Dübel und Löcher in Wänden, Fenster und Türen aus? Muß der Mieter diese akzeptieren und bei Auszug dichten oder wieder so abgeben?

Sorry, für Schreibfehler oder Formulierungen

Susanne

Hallo Susanne,

da Du in der Beratung beim Mieterverein gewesen bist, wurden Dir dort doch hoffentlich all jene Fragen beantwortet, die Du hier stellst.

Auf jeden Fall wäre zuerst einmal eine schriftliche Mängelanzeige mit der Aufforderung, die zugesagten Mängel zu beseitigen bis zum 06.06.2005 erforderlich. In diesem Schreiben muss die Androhung einer Mietminderung stehen, die Höhe sollte auf 5 % festgelegt werden, mit dem Hinweis, dass eine höhere Mietminderung ausdrücklich vorbehalten bleibt und dann muss in den Brief, dass ab sofort die Miete nur unter Vorbehalt gezahlt wird.

Geschieht zum Termin nichts, dann je nach Mangel dem Vermieter - und nicht der Hausverwaltung - eine Nachfrist von einer Woche einräumen und klar und deutlich dann erklären, wenn der neue Termin erneut erfolglos verstreicht, „werden die Arbeiten direkt in Auftrag gegeben und die Kosten werden mit der künftig fällig werdenden Miete verrechnet“.

Dies dürfte in dieser Form Dir beim Mieterverein erklärt worden sein. Üblicherweise hilft man den Mitgliedern bei der Abfassung solcher Schreiben. In vielen Fällen werden die Schreiben auch mit Vollmacht des Mitgliedes direkt über den Mieterverein vorgenommen.

Gruss Günter

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