Eine Schwalbe hat ja 60km/h eingetragen und man darf diese mit der Führerscheinklasse M fahren,f ür welche Zweiräder gilt das noch?
So ziemlich für alle klein Krafträder.
Von den kleinen plasteroller bis zur s51
Soviel ich weiss, dürfen alle DDR- Mopeds mit 60 km/h fahren, aber welcher Führerschein dafür notwendig ist, das kann ich Dir nicht sagen…
Leider kann ich Dir keine genauere Antwort geben.
MfG Steffen
Meines Erachtens nach kein anderes Fahrzeug als die Zweiräder der ehemaligen DDR (S51, Schwalbe, Star, Habicht, Sperber, Albatros etc. „halt die Vogelgang“)…diese dürfen auch nur fahren, da im Einigungsvertrag drin steht, dass die BRD die Zulassungsgesetzmäßigkeiten der DDR anerkennt…
siehe wikipedia: „die Schwalbe darf mit der Führerscheinklasse AM (vorher M) gefahren werden, obwohl sie eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h besitzt. Laut Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung[9] dürfen in Deutschland Ein- und Mehrspurfahrzeuge der ehemaligen DDR mit maximal 50 cm³ Hubraum trotz einer (in der DDR zulässig gewesenen) Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h immer noch mit der Klasse AM gefahren und als Kleinkraftrad versichert werden, sofern sie vor dem 28. Februar 1992[10] erstmals in den Verkehr kamen. Eigentlich ist die Klasse AM EU-weit auf Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h beschränkt.“
das betrifft. Spatz, Star, Habicht, Schwalbe, S50, S51, SR50.
Sperber kannst du mit AM nicht fahren, der hat zwar genausoviel Hubraum, aber mehr Leistung und zählt somit zu den Leichtkrafträdern.
Wobei man mit der Schwalbe aufpassen muss, sie muss vor ich glaube 89 zugelassen worden sein, sonst darf sie nicht mehr als 45 km/h fahren…
Ein anderes Moped/ Mokick ist mir nicht bekannt, höchstens du kaufst dir ein Mockick und lässt eine einzelabnahme machen eventuell kannst du auch dann die 60 km/h marke erreichen, aber sicher bin ich mir dabei nicht ob du diese dann noch mit dem führerschein fahren darfst…
mfg Andy
Hallo
Es gibt nur für dieSimsonfahrzeuge zB S51,SR50 und Schwalbe eine Ausnahmegenehmigung. Kann man auch googeln.
Grüsse
Richard