Welche Möglichkeiten gibt es für eine junge Chinesin in Deutschland bleiben und arbeiten zu können?

Guten Abend!

Eine Bekannte von mir ist in der Volksrepublik China geboren und studiert derzeit in Deutschland. In wenigen Monaten wird sie ihr Studium abgeschlossen haben, womit dann 90 Tage später auch ihr „Student Schengen Visa“ auslaufen wird.

Welche Möglichkeiten / Chancen bestehen für diese junge Dame dauerhaft in Deutschland bleiben zu können? Sie hätte auch bereits einen Arbeitgeber, welcher sie sehr gerne einstellen würde.

Gruß
Carsten

Hallo,

das ist in mehreren Schritten möglich. Zunächst kann eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate zur Jobsuche beantragt und erteilt werden bzw. wird die vorhandene um 18 Monate verlängert. Man muss dann nur nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.
Wenn man einen Job hat, kann diese Aufenthaltserlaubnis in eine befristete für die Erwerbstätigkeit umgewandelt werden. Nach wiederum 5 Jahren kann dann in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Das scheint nicht die riesengroße Herausforderung zu sein, da ich viele ausländische Studierende kenne, die nach dem Abschluss hier arbeiten. Und keiner davon ist mit 24 Jahren schon Professor geworden und konnte da schon auf 25 Jahre in Forschung und Lehre zurückblicken.

Grüße

Hallo Carsten,

entscheidend für einen künftigen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis ist hier die Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit. Es ist nützlich, hier den Weg über die zuständige Ausländerbehörde zu gehen, um von dort nach Möglichkeit einen Namen, eine E-Mail-Adresse und/oder eine Durchwahl bei der Bundesagentur für Arbeit zu bekommen, sonst geht man in den dortigen Mahlwerken unter - 90 Tage sind für diese Behörde grade mal eine Sekunde der Ewigkeit, die wie ein Windhauch dahinfliegt und mit Gummibaumgießen, Bleistiftspitzen und dem ordentlich parallelen Ausrichten der Aktendeckel verstreicht.

Mit Namen und Durchwahl bewaffnet, kann man dann bei der Bundesagentur für Arbeit telefonisch vorfühlen, wie das Wetter ist - konkret, ob es genügt, wenn der Arbeitgeber ein Anforderungsprofil hereingibt (Kenntnisse in Mandarin verhandlungssicher nicht vergessen!), anhand dessen dann bei der Bundesagentur festgestellt werden kann, dass kein EU-Bürger mit diesem Profil in der Arbeitssuchendendatei ist, oder ob er pro forma auch noch ein paar Anzeigen bei regionaler Zeitung, eventuell Fachzeitschrift und ergänzend einem Internetportal schalten soll.

Als nächstes wird dann der entsprechende Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt, damit die Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie in einiger Zeit eintrifft, dort mit einem offenen Vorgang verknüpft werden kann, sonst versackt sie auf dem Weg durch das Haus und kommt vor Ostern 2016 nicht wieder ans Tageslicht.

Schwierig ist dieses Vorgehen bei Studienfächern mit problematischem Arbeitsmarkt; das kann man mit dem Anforderungsprofil ein wenig steuern.

Schöne Grüße

MM

Hi,

denke auch dass sie allein da wenig machen kann. Die Hauptarbeit wird nun der AG haben sich mit den enstprechenden Stellen auseinanderzusetzen. Sie muss halt nur sehen dass sie zeitnah alle Dokumente vorlegen kann die gebraucht werden. Welche das sind wird ihr der AG schon sagen.

Die örtlichen Handelskammern haben da auch Erfahrung drin, evtl. gehen AG und Chinesin vorher mal gemeinsam hin.

Gruss
K

Servus,

der Arbeitgeber weiß, dass sie eine Arbeitserlaubnis braucht - das ist in der Regel schon alles, was er ihr dazu sagen kann.

Der dafür notwendige Antrag bei der Ausländerbehörde und die Organisation der Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit ist ihre Sache. Der Arbeitgeber kennt diesen Ablauf nur, wenn er öfter mal Nicht-EU-Ausländer einstellt, die sich die Arbeitserlaubnis nicht selber besorgen.

Schöne Grüße

MM

Hi,

ja, das ist die Theorie. Habe selber im nicht-EU Ausland gelebt und gearbeitet. Offiziell hätte ich Tage auf irgendwelchen Behörden verbringen müssen und Formulare in einer mir fremden Sprache ausfüllen müssen. In der Praxis habe ich dem HR meines AG meinen Pass gegeben, die haben eine Agentur beauftragt, die hat gesagt welche Dokumente sie noch brauchen und nach 10 Tagen hatte ich meine Arbeitserlaubnis.

Daher ja auch der Tip mit der IHK. Große IHK haben da sogar eine Art „Komplettservice“ für ihre Mitglieder bei der sie ihnen die Arbeit abnehmen. Zitat eines Mitarbeiters einer großen IHK „Wir haben da ja unsere Kontakte bei den Behörden, wir warten keine 6 Wochen auf eine Antwort“.

Kostet natürlich was, ist aber für den AG und AN wesentlich stressfreier.

Gruss
K

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Eine noch nicht erwähnte Methode wäre die Heirat (kriegt man in 90 Tagen hin) bzw. die Statusveränderung in „Mutter eines deutschen Kindes“ (davon bekommt man nur den initialen Teil in der gegebenen Zeit hin)