Hallo,
Du kannst natürlich Vorsteuer geltend machen, aber natürlich nur aus Kosten, die Du für Deine Tätigkeit benötigst. TV-Gerät??? Das ist wohl eher privat!
Und dann benötigst du für alles eine Rechnung und auf der Rechnung muß die Umsatzsteuer, die du abziehen möchtest, offen ausgewiesen sein.
Ohne Beleg geht kein Vorsteuerabzug.
Auswirkungen auf die Einkommensteuer: Da kommts drauf an, nach welchen Vorschriften du deinen Gewinn ermittelst: Ich tippe bei Dir mal auf § 4 Abs. 3 EStG, also eine Einahmen-Überschuss-Rechnung. Da hat die Umsatzsteuer grds. zwar auch keine Auswirkung, aber du mußt sie dennoch erklären. Ein Beispiel zum Verständnis:
Du kaufst Büromaterial für 100 Euro plus 19 Euro USt.
dieser vorgang wirkt sich wie folgt aus:
Bezahlung Kaufpreis = 119 Euro = Betriebsausgabe
die 19 Euro holst du dir vom Finanzamt = Betriebseinnahme.
Unterm Strich hast also einen Aufwand von 100 Euro:
-119
So funktionierts!
Grüßle, Moni