Hallo!
Eine vom Eigentümer bewohnte Eigentumswohnung wird von einem Verwalter betreut.
Dieser stellt folgende Posten jedes Jahr in Rechnung:
- Wasser
- Heizung
- Strom (Flur)
- Straßenreinigung/Müllabfuhr
- Versicherung
- Gartenpflege (externe Firma)
- Verwalterkosten
- Kontoführungsgebühren
- Instandhaltungsrücklage
Jetzt zieht ein Mieter in die Eigentumswohnung.
Welche kosten können nun auf den Mieter umegelegt werden ?
Tobiax …
Hallo!
Danke für die schnelle Antwort. Leider sind diese 3 Punkte nicht explizit erwähnt. Kann jemand dazu noch etwas sagen ?
- Verwalterkosten
- Kontoführungsgebühren
- Instandhaltungsrücklage
Tobiax …
- Verwalterkosten
- Instandhaltungsrücklage
sind soweit ich weiß nicht umlagefähig!
google liefert quellen zum informieren!
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort. Leider sind diese 3 Punkte
nicht explizit erwähnt. Kann jemand dazu noch etwas sagen ?
- Verwalterkosten
- Kontoführungsgebühren
- Instandhaltungsrücklage
zB
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Kontofuehrungsgeb…
http://www.mieterverein-hamburg.de/mietnebenkosten.html
http://www.thower.de/pdfs/news/mietkost.pdf
Gruß
M.