was genau ist Dein Frage? Du hast ja schon die umlage- und nicht umlagefähigen Kosten aufgeführt. Der Mieter zahlt die umlagefähigen Kosten, der Vermieter die nicht umlagefähigen. Der Begriff bedeutet ja eben, dass Du Kosten „umlegen“ kannst, nämlich auf den Mieter. Hilft Dir diese Antwort? Sonst konkretisiere bitte Deine Frage.
Hallo Arabam, vielen Dank für Deine Anfrage. Leider kenne ich mich mit diesem Thema nicht aus. Ich wohne immer selbst in meiner ETW. Ich hoffe, es kann Dir jemand aus diesem Forum helfen. Liebe Grüße
Wie Sie es schön aufgeschlüsselt haben sind die umlagefähigen Nebenkosten vom Mieter zu bezahlen und zusätzlich die Grundsteuer. Die anderen Nebenkosten und Rücklage wird von Ihnen bezahlt und die Rücklagen werden bei einem Verkauf wieder auf den neuen Eigentümer übergehen.