Wie sieht es mit der Versteuerung von Gewinnen aus Optionen und Optionsscheinen nun tatsächlich aus? Ich habe hierüber schon sehr viel widersprüchliches gehört, etwa über die besondere Rolle von Index-Optionen.
Wer hat hierüber Erfahrungen?
Hi Gerald,
Zu Optionsscheinen kann ich es Dir genau sagen: Optionsscheine sind normale Wertpapiere. Es wird die Differenz zwischen Kaufkurs und Verkaufskurs als realisierter Gewinn beziehungsweise Verlust gerechnet. Es gilt dabei die FIFO-Methode (First in - First out. Als Beispiel stelle Dir folgende Transaktionen vor:
4.1.1999 Kauf 5000 Stück zu EUR 1,00
10.5.1999 Kauf 3000 Stück zu EUR 1,10
15.4.1999 Verkauf 2000 Stück zu EUR 1,75
10.8.1999 Verkauf 4000 Stück zu EUR 1,80
Jetzt hast Du am 15.4.1999 einen Gewinn nach 3 1/2 Monaten von 3000 * EUR 0,75 = EUR 2250 innerhalb 3 Monate gemacht und vom ersten Kauf noch 2000 Stück übrig.
Beim zweiten Verkauf hast Du 2000 * EUR 0,80 = EUR 1600 binnen 7 Monaten und 2000 * EUR 0,70 = 1400 binnen 3 Monaten gemacht und einen Bestand von 2000 Stück Kauf 10.5.1999 auf Deinem Depot.
Kapitalertragssteuer mußt Du für EUR 2000 + EUR 1600 + EUR 1400 = EUR 5000 zahlen.
Alle Gewinne und Verluste, die innerhalb einer Frist von 6 Monaten (ab nächsten Jahr 12 Monaten auch für 1999 gekaufte Papiere) realisiert werden, müssen innerhalb eines Kalenderjahres aufaddiert werden. Ist diese Summe größer als DM 1000 muß auf den gesamten Betrag Spekulationssteuer (25%)bezahlt werden.
Bei Optionen (z.B. auf den DAX) bin ich mir heute nicht ganz sicher. Da spielt auf jeden Fall die Variation Margin eine Rolle. Falls diese Info wichtig für Dich ist (Als Privatkunde sind die Hürden zum Handel an der EUREX ziemlich hoch) kann ich mich bei meinen Kollegen informieren. In diesem Fall schicke mir bitte eine Mail an meine Firmenadresse mailto:[email protected]
Ciao
Uwe
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Spekulationssteuer in Deutschland 25% ???
Danke für die ausführliche Antwort
Beträgt die Spekulationssteuer in Deutschland wirklich nur generell 25% ? Ich habe gedacht, daß ich als Privatanleger die entsprechenden Gewinne voll der Einkommensteuer zu unterwerfen habe, womit bei höheren Gewinnen eher ein Prozentsatz von nahezu 50% heraufkommen würde.
Hi Gerald,
Du hast mich jetzt zum Nachdenken und Nachblättern gebracht. Zur Höhe des Steuersatzes habe ich jedoch nichts gefunden. Zu Hause fehlt mit das Material.
Bei der Internetrecherche ist mir aber aufgefallen, daß ich noch einen Punkt falsch erklärt habe (Schande über mich). Die realisierten GuV werden nicht nach FIFO, sondern nach dem gewichteten Durchschnitt ermittelt (im Gegensatz zur GuV für Bilanzen).
http://www.finanzen.focus.de/D/DA/DAA/DAA21/daa21.htm (Durchschnittskursberechnung)
http://www.boersenlexikon.de/speksteu.htm Optionen
Ciao
Uwe
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Gibt es eine Spekulationssteuer?
Meine Suche im WWW nach dem Spekulationssteuergesetz war ohne Ergebnis. (Für Umsatzsteuer und Einkommenssteuer gibt es solche Gesetze, somit hätte ich auch ein Spekulationssteuergesetz erwartet).
Ich hatte als Laie immer gedacht, die Gewinne an der Börse müssten als Einkommen versteuert werden, und habe unter
http://www.boersenlexikon.de/speksteu.htm auch eine Bestätigung dafür bekommen.
Aber natürlich kann im Internet jeder schreiben, was er will 
Könnte es aber sein, dass es gar keine Spekulationssteuer gibt? Ich frage mal meine Steuerberaterin nächste Woche.
Gunter
Alle Gewinne und Verluste, die innerhalb
einer Frist von 6 Monaten (ab nächsten
Jahr 12 Monaten auch für 1999 gekaufte
Papiere) realisiert werden, müssen
innerhalb eines Kalenderjahres aufaddiert
werden. Ist diese Summe größer als DM
1000 muß auf den gesamten Betrag
Spekulationssteuer (25%)bezahlt werden.
einen festen Steuersatz für Spekulations- (bzw. neu: Veräußerungsgewinne) gibt es nicht.
Er richtet sich nach dem persönlichen Steuersat. D.h. Gewinne werden genau so versteuert wie das übrige Einkommen.
bei optionsscheinen greift der staat zu wenn zwischen ankauf und verkauf kein jahr liegt. bei indexzertifikaten kommt es darauf an ob sie eine garantie (fallschirm) eingebaut haben. wenn ja sind sie zu versteurn
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Gilt bei Indexoptionsscheinen wie etwa auf den Nemax ein Unterschied zu Aktienoptionsscheinen, da sie ja als Wette angesehen werden könnten und nicht eine Beteiligung darstellen?