Liebe/-r Experte/-in,
vor Kurzem habe ich beim Losgehen in der Stadt uriniert. Ich weiß ja schon selbst, dass es eine Schweinerei war bzw. wäre (aber dazu später mehr) . Habe also gegen § 118 OWiG verstoßen. Ich war zwar kurz davor, aber der Ordnungsamt hat mich daran gehindert. Nun steht in dem Brief, dass ich eine öffentliche Fläche verunreinigt habe, was gar nicht geschehen ist.
Weiteres steht im Brief, dass, wenn ich Einwand habe, weil ich vielleicht sagen könnte, dass ich betrunken war(Vollrausch) und somit nicht zurechnungsfähig gewesen bin, so würde man ein Bußgeld gegen mich verhängen, weil ich dann gegen den § 122 OWiG verstoßen hätte.
Nun meine Frage: Soll ich mich zur Tat äußern und sagen, dass ich bei Bewusstsein war und somit wegen dem Urinieren Bußgeld zahle oder soll ich lieber sagen, dass ich unzurechnungsfähig gewesen bin und somit wegen Vollrausch das Bußgeld bezahlen soll?
Ich danke Ihnen schon im Voraus hoffe möglichst bald eine Antwort zukriegen. =)