Hallo an alle,
ich habe eine Frage. Ich woolte eine Finnische Sauna im Garten bauen, welche Dokumenten brauche ich? Welche Behörde in der Stadt kann mir damit helfen?
Vielen Dank.
Hallo an alle,
ich habe eine Frage. Ich woolte eine Finnische Sauna im Garten bauen, welche Dokumenten brauche ich? Welche Behörde in der Stadt kann mir damit helfen?
Vielen Dank.
Hallo sewCo,
ich kenne mich mit solchen Sachen (Baurecht) leider nicht aus. Meines Wissens (ist nicht so doll) braucht man für ein Gebäude, das wieder leicht entfernt werden kann (kein festes Fundament, Holzbauweise) keinen Plan, sollte aber bestimmte Abstände zu Nachbargrundstücken unbedingt einhalten. Am Besten ist, beim zuständigen Landratsamt anrufen und einfach fragen. Möglicherweise schafft man es, in weniger als einer halben Stunde die richtige Person am Telefon zu haben. Ich selbst habe vor über 10 Jahren in meinem Garten ohne Genehmigung ein Gartenhaus errichtet, Fundament aus losen Betonsteinen, 15 qm groß. Bis jetzt hat es niemand beanstandet. Man bedenke aber - das ist Ländersache, ich bin in Bayern, in anderen Bundesländern könnte das anders sein.
MfG
W. Jahn
Sorry, da kann ich leider nicht helfen. Habe keine Ahnung über behördliche Dinge diesbezüglich, auch wenn ich selbst gerne in die Sauna gehe.
Gruß
Marion
Vielen Dank für Ihren Antwort. Ich versuchs dann bei Bürgeramt Information zu holen.
Hallo,
dazu kann ich leider nichts sagen. Ich würde mal vermuten, dass das Bauamt zuständig ist.
Viele Grüße,
Achim
Hallo,
beim Bauamt fragen.
Für die Sauna braucht man meines Wissen nach keine Genehmigung. Es gibt nur Auflagen für die Größe, Höhe des Gartenhauses und den Abstand des Gartenhauses zu den Nachbarn. Es kann sein, daß man dafür sogar eine Baugenehmigung braucht.
Viele Grüße und viele Erfolg.
Hallo sewCo,
Dafür brauchst du eine Baugenemigung.
Solche Baurechtssachen werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
In meiner Stadt ist das Bauamt dafür zuständig.
Hierbei ist entscheident wie groß der umbaute Raum ist.
Bei uns ist alles unter 15 Kubikmeter umbauter Raum nicht genehmigungspflichtig.
Kann aber bei dir anders geregelt sein.
Am besten setze dich mit der Baubehörde in deiner Komune in verbindung.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen
Gruß Hubbendubbel
Hallo,
da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen ? Mein Tip wäre: frage einen Saunahersteller.
Gruß
Viel Spaß beim Bauen
je nach Bundesland ist nur die Größe eines Gebäudes ausschlaggebend nicht der Verwendungszweck , egal ob Schuppen Gartenhaus oder Sauna - also klären wie groß man etwas bauen darf
Für eine grössere bauliche Einrichtung im Garten ist das Bauamt zuständig