Welche Papiere f. kath. Heirat

Hallo,
welche Papiere verlangt die kath. Kirche eigentlich, damit ich kirchlich heiraten kann?
Danke.
Erich

Hi,

Personalausweis, Taufurkunde mit Nachweis der Ledigkeit, Firmungszeugnis sowie die Heiratsurkunde des Standesamtes.

(Die Taufurkunde wird vom Taufpfarramt oder der Diözese ausgestellt und sollte nicht älter als sechs Monate sein. Steht die Firmung nicht auf dem Taufschein, dann separat nachfragen und in der Gemeinde bestätigen lassen, wo gefirmt wurde.

Gruss
Y.-

Nachfrage(n)
Hallo,

Personalausweis, Taufurkunde mit Nachweis der Ledigkeit,
Firmungszeugnis sowie die Heiratsurkunde des Standesamtes.

Ich dachte, ich kenne mich aus, aber was ist ein Firmzeugnis? Bekommt man das bei der Firmung (bei uns gab es so etwas nicht) oder muss man sich das nachträglich ausstellen lassen?

Steht die Firmung nicht auf dem Taufschein, dann separat
nachfragen und in der Gemeinde bestätigen lassen, wo gefirmt
wurde.

Jetzt meine eigentliche Frage: Warum muss die Firmung dabei sein? Ich meine, laut Kirchenrecht muss man ja nicht gefirmt sein, es wird nur empfohlen. Ist das eine deutsche Extraregelung?

Viele Grüße
Kati

Hallo Kati,

Ich dachte, ich kenne mich aus, aber was ist ein Firmzeugnis?
Bekommt man das bei der Firmung (bei uns gab es so etwas
nicht) oder muss man sich das nachträglich ausstellen lassen?

Normalerweise wird bei der Firmung ein Vermerk an die Taufgemeinde geschickt, welche dann Datum und Spender der Firmung in den Taufschein einträgt. Es kommt allerdings häufiger vor, dass die Eintragung nicht geschieht. Vor allem dann, wenn Firmungsgemeinde und Taufgemeinde nicht dieselben sind.

Findet sich der Eintrag nicht auf dem Taufschein, dann genügt es in der Firmgemeinde anzurufen und eben ein Firmzeugnis zu verlangen.

Jetzt meine eigentliche Frage: Warum muss die Firmung dabei
sein? Ich meine, laut Kirchenrecht muss man ja nicht gefirmt
sein, es wird nur empfohlen. Ist das eine deutsche
Extraregelung?

Mir erschliesst sich leider nicht ganz, woher Du Deine Informationen aus dem Kirchenrecht hast. Vielleicht hast Du hier was falsch verstanden, wär das denkbar?

Canon 1065 legt klar das, dass die Firmung verlangt wird:

§ 1. Catholici qui sacramentum confirmationis nondum receperint, illud, antequam ad matrimonium admittantur, recipiant, si id fieri possit sine gravi incommodo.

[§ 1. Katholiken, die das Sakrament der Firmung noch nicht empfangen haben, sollen es noch vor der Zulassung zur Eheschließung empfangen, wenn dies ohne große Beschwernis geschehen kann.]

Die Empfehlung, die Du vielleich meinst, folgt dann in Paragraph 2 (markiert durch das commendatur = es wird empfohlen):

§ 2. Ut fructuose sacramentum matrimonii recipiatur, enixe sponsis commendatur, ut ad sacramenta paenitentiae et sanctissimae Eucharistiae accedant. - Damit die Brautleute das Sakrament der Ehe fruchtbringend empfangen, wird ihnen dringend empfohlen, zur Beichte und zur Kommunion zu gehen.

Die grosse Beschwernis ist die einzige Ausnahme, und ist wohl darauf zurück zu führen, dass das Firmungssakrament von einem Bischof oder Bischofslegaten gespendet werden muss. In Krieg, abgelegenen Missionsgegenden oder Zeiten/Orten der Verfolgung, ist das natürlich nicht immer möglich.

Ausserdem ist anzumerken, dass eine Firmung auch kurz vor einer Eheschliessung vollzogen werden kann und daher in unseren Gegenden in den wenigsten Fällen von ‚grosser Beschwerdnis‘ gesprochen werden kann.

Fehlt die Firmung bei einer Eheschliessung hat dies aller Wahrscheinlichkeit einen Reservierungseintrag zur Folge.

In Kurzform also: fehlende Firmung macht weder das Ehesakrament ungültig, noch die Ehe illegitim/illegal nach CIC, das ‚Ja‘ bei der Eheschliessung eines nichtkonfirmierten Katholiken ist in den Augen der Kirche nicht dasselbe, wie ein ‚Ja‘ eines konfirmierten Katholiken. (cf. Natur des Firmsakraments)

Liebe Grüsse
Y.-

Hallo,
danke schonmal für die Antwort.

Vielleicht hast Du
hier was falsch verstanden, wär das denkbar?

Das ist natürlich immer denkbar, bin ja hier um zu lernen :smile:

Canon 1065 legt klar das, dass die Firmung verlangt wird:
[§ 1. Katholiken, die das Sakrament der Firmung noch
nicht empfangen haben, sollen es noch vor der Zulassung zur
Eheschließung empfangen, wenn dies ohne große Beschwernis
geschehen kann.
]

Eben genau auf den habe ich mich bezogen. Mir wurde das so erklärt, dass ein „sollen“ wie in einem solchen Fall eben nicht heißt, dass die Firmung Voraussetzung ist, sondern nur, dass sie stark angeraten wird.
Ich selbst beherrsche kein Latein, deswegen muss ich mich auf die Priester verlassen, von denen ich diese Weisheit beziehe.

In der entsprechenden Gemeinde wurde das dann auch so ausgelegt, dass die Leute nicht unbedingt einen Firmnachweis zur Eheschließung brauchten.

Ich habe jetzt mal aus Interesse gegoogelt (was denn dabei wohl so zum Vorschein kommt) und ein Großteil der Seiten sagt etwas wie „nach kath. Recht ist es aber nur notwendig getauft zu sein. Die Firmung ist keine nötige Voraussetzung für das Sakrament der Ehe“, deswegen wird des Firmnachweis oft auch nicht als notwendiges Dokument mit aufgeführt. Aber wahrscheinlich schreiben die sowieso alle voneinander ab :smile:

Die Empfehlung, die Du vielleich meinst, folgt dann in
Paragraph 2 (markiert durch das commendatur = es wird
empfohlen):

Nein, ich habe schon den §1 gemeint.

In Kurzform also: fehlende Firmung macht weder das
Ehesakrament ungültig, noch die Ehe illegitim/illegal nach
CIC

So hatte ich das auch verstanden, aber anscheinend ist das dann ja nicht die ganze Wahrheit. Na ja, dem Großteil der Heiratenden dürfte das ja egal sein.

Viele Grüße
Kati

Hallo,

danke schonmal für die Antwort.

aber gerne.

Eben genau auf den habe ich mich bezogen. Mir wurde das so
erklärt, dass ein „sollen“ wie in einem solchen Fall eben
nicht heißt, dass die Firmung Voraussetzung ist, sondern nur,
dass sie stark angeraten wird.

Wie man von einem ‚sollen‘, das klar eine Pflicht referenziert zu einer Nicht-Voraussetzung kommt, ist mir nicht ganz klar. Wahrscheinlich hab ich hier allerdings auch einfach einen blinden Punkt. Déformation professionelle *lach*

Ich selbst beherrsche kein Latein, deswegen muss ich mich auf
die Priester verlassen, von denen ich diese Weisheit beziehe.

Natürlich.

In der entsprechenden Gemeinde wurde das dann auch so
ausgelegt, dass die Leute nicht unbedingt einen Firmnachweis
zur Eheschließung brauchten.

Ich wage das zu bezweifeln, oder vielleicht, war es einfach im Taufschein mit eingetragen und wurde so nie zum Thema. In der Eheabsichtserklärung, dem Formular, das man unterschreibt um formell die Ehevorbereitung abzuschliessen, ist eine eigene Rubrik vorhanden, in welcher die Firmung eingetragen werden muss. Kann mir nun nicht vorstellen, dass die Formulare im deutschsprachigen Raum so fundamental verschieden sind, aber denkbar ist bekanntlich alles. :wink:

Ich habe jetzt mal aus Interesse gegoogelt (was denn dabei
wohl so zum Vorschein kommt) und ein Großteil der Seiten sagt
etwas wie „nach kath. Recht ist es aber nur notwendig getauft
zu sein. Die Firmung ist keine nötige Voraussetzung für das
Sakrament der Ehe“ (…)

Vorsicht ist gebeten. Vor allem bei Zitaten ausserhalb des Zusammenhangs. So formuliert stimmt das auch, denn schliesslich würde alles andere eine Mischehe zwischen Anhängern verschiedener Konfessionen oder mit konfessionslosen Partnern (ohne vorherige Konversion) verunmöglichen.
Grundsätzlich gilt: um das katholische Ehesakrament zu spenden, muss mindestens einer der Brautleute getauft und gefirmt sein. Logischerweise also können Ungetaufte keine katholische Ehe schliessen.
Die Aussage, dass es nur notwendig ist getauft zu sein um katholisch zu heiraten ist leider falsch. Für alle Sakramente ausser der Kommunion und der Taufe braucht es die Firmung.
Dass es Pfarrer und Gemeinden gibt, die das nicht so sehen oder handhaben glaub ich gern, macht die Sache aber nicht korrekter :wink:

NB: Hier noch ein Hinweis:

In Kurzform also: fehlende Firmung macht weder das
Ehesakrament ungültig, noch die Ehe illegitim/illegal nach
CIC

So hatte ich das auch verstanden, aber anscheinend ist das
dann ja nicht die ganze Wahrheit. Na ja, dem Großteil der
Heiratenden dürfte das ja egal sein.

Eh… doch, das ist schon die ganze Wahrheit. Wie gesagt falscher Usus macht die Handlung nicht korrekter und die Kanoniker sind sich da ziemlich einig. Andererseits versteh ich nicht, dass man einerseits für die Firmung keine Lust hat, aber dann doch gerne die echte katholische Eheschliessung will. Nunja, Inkonsequenz ist ja bekanntlich menschlich :wink:

Gruss
Y.-

Hallo,

Ich wage das zu bezweifeln, oder vielleicht, war es einfach im
Taufschein mit eingetragen und wurde so nie zum Thema.

Ich kenne dort jemanden, der nicht gefirmt wurde, aber trotzdem kirchlich heiraten wollte (und dann auch durfte)- aber ich gebe zu, das wird wohl nicht die Regel gewesen sein.

Andererseits versteh
ich nicht, dass man einerseits für die Firmung keine Lust hat,
aber dann doch gerne die echte katholische Eheschliessung
will. Nunja, Inkonsequenz ist ja bekanntlich menschlich :wink:

Sowieso :smile:
Aber ich denke, du übersiehst, dass die kirchliche Hochzeit für viele Leute eher ein „Event“ (wie man Neudenglisch so schön sagt) ist, an dem ein schönes Kleid tragen kann und alles so schön feierlich ist, aber keinerlei wirklichen Bezug zum Glauben oder zur Kirche hat.

Viele Grüße
Kati