Welche Papiere f. kath. Heirat

Hallo Kati,

Ich dachte, ich kenne mich aus, aber was ist ein Firmzeugnis?
Bekommt man das bei der Firmung (bei uns gab es so etwas
nicht) oder muss man sich das nachträglich ausstellen lassen?

Normalerweise wird bei der Firmung ein Vermerk an die Taufgemeinde geschickt, welche dann Datum und Spender der Firmung in den Taufschein einträgt. Es kommt allerdings häufiger vor, dass die Eintragung nicht geschieht. Vor allem dann, wenn Firmungsgemeinde und Taufgemeinde nicht dieselben sind.

Findet sich der Eintrag nicht auf dem Taufschein, dann genügt es in der Firmgemeinde anzurufen und eben ein Firmzeugnis zu verlangen.

Jetzt meine eigentliche Frage: Warum muss die Firmung dabei
sein? Ich meine, laut Kirchenrecht muss man ja nicht gefirmt
sein, es wird nur empfohlen. Ist das eine deutsche
Extraregelung?

Mir erschliesst sich leider nicht ganz, woher Du Deine Informationen aus dem Kirchenrecht hast. Vielleicht hast Du hier was falsch verstanden, wär das denkbar?

Canon 1065 legt klar das, dass die Firmung verlangt wird:

§ 1. Catholici qui sacramentum confirmationis nondum receperint, illud, antequam ad matrimonium admittantur, recipiant, si id fieri possit sine gravi incommodo.

[§ 1. Katholiken, die das Sakrament der Firmung noch nicht empfangen haben, sollen es noch vor der Zulassung zur Eheschließung empfangen, wenn dies ohne große Beschwernis geschehen kann.]

Die Empfehlung, die Du vielleich meinst, folgt dann in Paragraph 2 (markiert durch das commendatur = es wird empfohlen):

§ 2. Ut fructuose sacramentum matrimonii recipiatur, enixe sponsis commendatur, ut ad sacramenta paenitentiae et sanctissimae Eucharistiae accedant. - Damit die Brautleute das Sakrament der Ehe fruchtbringend empfangen, wird ihnen dringend empfohlen, zur Beichte und zur Kommunion zu gehen.

Die grosse Beschwernis ist die einzige Ausnahme, und ist wohl darauf zurück zu führen, dass das Firmungssakrament von einem Bischof oder Bischofslegaten gespendet werden muss. In Krieg, abgelegenen Missionsgegenden oder Zeiten/Orten der Verfolgung, ist das natürlich nicht immer möglich.

Ausserdem ist anzumerken, dass eine Firmung auch kurz vor einer Eheschliessung vollzogen werden kann und daher in unseren Gegenden in den wenigsten Fällen von ‚grosser Beschwerdnis‘ gesprochen werden kann.

Fehlt die Firmung bei einer Eheschliessung hat dies aller Wahrscheinlichkeit einen Reservierungseintrag zur Folge.

In Kurzform also: fehlende Firmung macht weder das Ehesakrament ungültig, noch die Ehe illegitim/illegal nach CIC, das ‚Ja‘ bei der Eheschliessung eines nichtkonfirmierten Katholiken ist in den Augen der Kirche nicht dasselbe, wie ein ‚Ja‘ eines konfirmierten Katholiken. (cf. Natur des Firmsakraments)

Liebe Grüsse
Y.-